« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 22 von 22)

  1. 2 Bs 38/23 - Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen
    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob das Rücksichtnahmegebot verletzt ist, ist von der grundsätzlich erforderlichen Berücksichtigung der von einem Vorhaben ausgehenden Immissionsbelastung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 Abs. 1 HBauO (juris: BauO HA 2005) keine Ausnahme zu machen, obgleich die Einhaltung der Anforderungen nach § 22 BImSchG im vereinfachten Genehmigungsverfahren - mit Ausnahme der in § 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HBauO (juris: BauO HA 2005) genannten Fälle - in Bezug auf das sog. Baunebenrecht nicht zu prüfen sind. (Rn. 38, 39)2. Eine Schallberechnung, die in Anwendung eines frei zugänglichen Schallrechners des Herstellers einer Wärmepumpe erfolgt ist, kann nicht mit einem durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellten Schallgutachten gleichgestellt werden. (Rn. 50)
    OVG Hamburg
    07.06.2023
  2. VG 10 K 11594/17 - Auslegung einer Baulast
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob eine Baulast vorhabenbezogen oder grundstücksbezogen erklärt worden ist, kommt es auf eine an den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung des in das Baulastenverzeichnis eingetragenen Textes sowie der Verpflichtungserklärung an. Da eine Baulast grundsätzlich ihrem Wesen nach genereller Natur ist, muss die Beschränkung, dass der Übernehmer einer Baulast deren Wirkungen auf ein bestimmtes Vorhaben beschränken will, eindeutig und unmissverständlich bei der Übernahme der Baulast klargestellt werden. 2. Eine Baugenehmigung, die trotz fehlender rechtlicher Sicherung der leitungsmäßigen Erschließung eines Baugrundstücks erteilt worden ist, verletzt den Grundstücksnachbarn nicht in seinem Eigentumsgrundrecht, weil die Spezialvorschrift des § 7f NRG das - unabhängig von einer bestandskräftigen Baugenehmigung bestehende - Notleitungsrecht in Baden-Württemberg spezialgesetzlich regelt und es einer analogen Anwendbarkeit des § 917 BGB daher nicht bedarf.
    VG Karlsruhe
    17.10.2019