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232 C 67/18 - Anrechenbare Fläche von HobbyräumenLeitsatz: Hat der von einer Erdgeschosswohnung über eine Treppe zugängliche Hobbyraum im Kellerraum eine lichte Höhe von mindestens 2 m, ist seine Grundfläche für Mieterhöhungen - unabhängig davon, ob die Hobbyraumfläche im Mietvertrag separat neben der übrigen Wohnfläche ausgewiesen ist - bei der Wohnfläche der Wohnung in vollem Umfang mit anzurechnen. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Charlottenburg27.09.2018
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VIII ZR 52/20 - Geltendmachung von GbR-Forderung, Rückforderung von Betriebskostenvor-schüssenLeitsatz: ...unter II 3 c; vom 29. März 2006 - VIII ZR 191...BGH07.07.2021
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VIII ZR 285/18 - Rechtsdienstleistung durch Inkassounternehmen, wenigermiete.de, Durchsetzung von Forderungen aus der MietpreisbremseLeitsatz: ...]). c) Überschreitet hiernach ein...BGH27.11.2019