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  1. V ZR 89/22 - „Erwerb“ eines scheinbar zum erworbenen Grundstück zugehörigen Nachbargrundstücks
    Leitsatz: ...- V ZR 174/06, NJW 2008, 1658).  2. c...
    BGH
    23.06.2023
  2. 2 S 11/22 - Pflicht zur Korrektur der Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. In einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht im Verhältnis zum Mieter verpflichtet sein, eine inhaltlich fehlerhafte Betriebskostenabrechnung zu korrigieren, auch wenn die Abrechnung nur solche inhaltlichen Mängel aufweist, die der Mieter selbst beheben kann, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Korrektur durch den Vermieter hat.2. Ein solches berechtigtes Interesse kann darin liegen, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung im Rahmen des Bezuges von Sozialleistungen als Nachweis gegenüber dem Sozialleistungsträger benötigt.
    LG Krefeld
    04.01.2023
  3. 2 K 9/20 - Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Zimmern an Prostituierte in sog. Steigen
    Leitsatz: 1. Eine steuerfreie Vermietungsleistung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn bei der Nutzungsüberlassung von Zimmern in einer sog. Steige an Prostituierte zusätzliche für die Ausübung der Prostitution wesentliche Leistungen erbracht werden, wie das Vorhalten von sog. Wirtschaftern, die für einen reibungslosen Betrieb in der Steige sorgen und die Möglichkeit eröffnet wird, auf einer bestimmten Fläche im öffentlichen Raum, die informell der Steige „zugewiesen“ ist, exklusiv, d. h. unter Ausschluss „steigenfremder“ Prostituierter, Freier zu akquirieren. (Rn. 23, 25, 29)2. Gleiches gilt, wenn statt des Straßenraumes ein sog. Kober für die Akquisition genutzt werden kann. (Rn. 30)
    FG Hamburg
    17.05.2022
  4. V ZR 215/20 - Verschlankung der Entscheidungsprozesse für kleinere Aufträge
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.
    BGH
    11.06.2021
  5. V ZR 85/20 - Kein Notwegerecht bei zumutbarer Ausweichung auf eigenes Grundstück
    Leitsatz: ..., Urteil vom 5. Oktober 1965 - V ZR 73/63, BGHZ...
    BGH
    16.04.2021
  6. V ZB 67/19 - Überteuerte notarielle Gestaltungsmöglichkeiten
    Leitsatz: a) Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG liegt nur bei einem offen zutage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder bei einem offensichtlichen Versehen des Notars sowie dann vor, wenn der Notar von mehreren gleich sicheren Gestaltungsmöglichkeiten die teurere wählt. 
 b) Die getrennte Beurkundung von Grundstückskaufvertrag und Auflassung stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG dar; dies gilt auch, wenn der Notar die Beteiligten nicht über kostengünstigere andere Gestaltungsmöglichkeiten belehrt.
    BGH
    01.10.2020
  7. 21 W 17/19 - Schlussratenzahlung vor vollständiger Fertigstellung auf Notaranderkonto unwirksam
    Leitsatz: 1. Auch im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrag auf einstweilige Verfügung kann das Beschwerdegericht gemäß §§ 922 Abs. 1 Satz 1, 936 ZPO einen Verhandlungstermin anberaumen und anschließend durch Urteil entscheiden. 2. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (Senat, Urteile vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17 und vom 5. Dezember 2017, 21 U 109/17). 3. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber die Wohneinheit nicht selbst bewohnen, sondern vermieten will. Denn der Verfügungsgrund resultiert nicht aus der beabsichtigten Eigennutzung des Erwerbers, sondern aus der finanziellen Belastung, die ein Bauträgervertrag und eine eventuelle Ersatzbeschaffung für den Erwerber mit sich bringen. 4. Die Bestimmung in den von einem Bauträger gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages, wonach die Schlussrate bereits vor vollständiger Fertigstellung des Vertragsgegenstands auf das Anderkonto eines Notars zu zahlen ist, verstößt gegen § 309 Nr. 2.a) BGB und ist unwirksam.
    KG
    20.08.2019
  8. 8 U 243/16 - Fremdvermietung bei Wohnungsbauförderung in Berlin
    Leitsatz: Weicht der Wortlaut des schließlich abgeschlossenen Vertrages von früheren Entwürfen ab, darf nicht ohne Weiteres unterstellt werden, die Bedingungen der alten Vertragsentwürfe seien in den schließlich abgeschlossenen Vertrag unverändert aufgenommen worden.
    OLG Frankfurt/Main
    13.04.2018
  9. VIII ZR 189/17 - Anspruch auf Einsichtnahme in Verbrauchsdaten anderer Mieter bei der Heizkostenabrechnung, keine Vorauszahlungspflicht bei verweigerter Belegeinsicht
    Urteil: ...2008 - VIII ZR 27/07 -, GE 2008, 662 = NJW...
    BGH
    07.02.2018
  10. V ZR 21/17 - Beschwer bei abgewiesener Klage auf Notweg
    Leitsatz: 1. Wird die Klage auf Duldung eines Notwegs abgewiesen, bemisst sich die Beschwer für den Kläger nach der sich aus der Gewährung des Notwegrechts ergebenden Wertsteigerung des Grundstücks.2. Der Beschwerdewert von mehr als 20.000 € ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht und in wesentlichen Punkten nicht erläutert wird. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    09.11.2017