4 U 2183/19 - Keine Beschaffenheitsgarantie auf Basis von Exposéangaben
Leitsatz:
1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei
„mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“, stellt keine Beschaffenheitsgarantie
bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar.
2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben
zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon
ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.