« zurück zur Suche
Urteil Verzicht des Grundschuldgläubigers auf Grundschuldzinsen im Zwangsversteigerungsverfahren bei Sicherungsabrede
Schlagworte
Verzicht des Grundschuldgläubigers auf Grundschuldzinsen im Zwangsversteigerungsverfahren bei Sicherungsabrede; Treuhandverhältnis
Leitsatz
Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger ist nicht aufgrund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem Schuldner verpflichtet, nicht angefallene Grundschuldzinsen in dem Zwangsversteigerungsverfahren geltend zu machen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat