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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 71 C 22/16 - Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu
    Leitsatz: Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.02.2017
  2. O-Baul 2/93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Zweckverfehlung einer Enteignung; Baulandenteignung
    Leitsatz: ...eines Grundstückes kann nicht aus Art. 22...
    LG Dresden
    20.01.1994
  3. V ZB 45/00 - Zusammenlegung von Eigentumswohnungen auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft; Abgeschlossenheit; Wanddurchbrüche
    Leitsatz: ...worden ist. c) Handelt es sich um ein...
    BGH
    21.12.2000
  4. V ZR 89/22 - „Erwerb“ eines scheinbar zum erworbenen Grundstück zugehörigen Nachbargrundstücks
    Leitsatz: ...- V ZR 174/06, NJW 2008, 1658).  2. c...
    BGH
    23.06.2023
  5. V ZB 10/24 - Umwandlung eines subjektiv-dingliches in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
    Leitsatz: Ein zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht (subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht) kann nicht im Wege der Rechtsänderung in ein zugunsten einer bestimmten Person bestehendes Vorkaufsrecht (subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht) umgewandelt werden. Erforderlich ist vielmehr die Aufhebung des bisherigen und die Begründung eines neuen Vorkaufsrechts. Dies gilt auch dann, wenn die nunmehr begünstigte Person Eigentümerin des (bislang) herrschenden Grundstücks ist.
    BGH
    05.05.2025
  6. XI ZR 552/15 - Unwirksame Darlehensgebührenklausel in Bausparvertrag
    Leitsatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel „§ 10 Darlehensgebühr  – Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
    BGH
    08.11.2016