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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)
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71 C 22/16 - Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuLeitsatz: Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick28.02.2017
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O-Baul 2/93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Zweckverfehlung einer Enteignung; BaulandenteignungLeitsatz: ...eines Grundstückes kann nicht aus Art. 22...LG Dresden20.01.1994
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V ZB 45/00 - Zusammenlegung von Eigentumswohnungen auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft; Abgeschlossenheit; WanddurchbrücheLeitsatz: ...worden ist. c) Handelt es sich um ein...BGH21.12.2000
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V ZR 89/22 - „Erwerb“ eines scheinbar zum erworbenen Grundstück zugehörigen NachbargrundstücksLeitsatz: ...- V ZR 174/06, NJW 2008, 1658). 2. c...BGH23.06.2023
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V ZB 10/24 - Umwandlung eines subjektiv-dingliches in ein subjektiv-persönliches VorkaufsrechtLeitsatz: Ein zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht (subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht) kann nicht im Wege der Rechtsänderung in ein zugunsten einer bestimmten Person bestehendes Vorkaufsrecht (subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht) umgewandelt werden. Erforderlich ist vielmehr die Aufhebung des bisherigen und die Begründung eines neuen Vorkaufsrechts. Dies gilt auch dann, wenn die nunmehr begünstigte Person Eigentümerin des (bislang) herrschenden Grundstücks ist.BGH05.05.2025
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XI ZR 552/15 - Unwirksame Darlehensgebührenklausel in BausparvertragLeitsatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel „§ 10 Darlehensgebühr – Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.BGH08.11.2016