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I-24 U 25/16 - Intransparente Regelung zum Abschluss von Versicherungen, Sichtschutzfolien mit Aufdruck an Fenstern einer Zahnarztpraxis, Werbemaßnahmen an der FassadeLeitsatz: 1. Der Mieter von Geschäftsräumen wird unangemessen benachteiligt, wenn ihm durch AGB die Verpflichtung auferlegt wird, „ausreichende Versicherungen“ abzuschließen und deren Fortbestand nachzuweisen, sofern offen bleibt, welche Versicherungen von ihm erwartet werden, und in welcher Höhe er diese unterhalten muss. 2. Der Vermieter kann von einem Arzt nicht die Entfernung von aus Diskretionsgründen auf Fenstern der gemieteten Praxisräume angebrachten Sichtschutzfolien verlangen, selbst wenn darauf der Name des Praxisbetreibers angegeben wird.OLG Düsseldorf16.08.2016
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67 O 25/16 - Keine Anwaltshaftung bei Beratung durch MieterschutzbundLeitsatz: Ein Rechtsanwalt, der im Auftrage einer Mieterschutzvereinigung deren Mitglied fehlerhaft berät, haftet grundsätzlich weder aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages zugunsten Dritter noch nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.LG Berlin09.03.2017