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Urteil Vereinbarung über Schönheitsreparaturen ohne Möglichkeit der Ausführung in kostensparender Eigenleistung


Schlagworte

Vereinbarung über Schönheitsreparaturen ohne Möglichkeit der Ausführung in kostensparender Eigenleistung; Fachhandwerkerklausel; kundenfeindlichste Auslegung

Leitsatz

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.

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