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Urteil Orientierungsmerkmale: Terrazzofußboden, Einbauschrank, Abstellraum, Gemeinschaftswaschküche in fußläufiger Entfernung (50 m) außerhalb des Hauses
Schlagworte
Orientierungsmerkmale: Terrazzofußboden, Einbauschrank, Abstellraum, Gemeinschaftswaschküche in fußläufiger Entfernung (50 m) außerhalb des Hauses; behebbare Mängel
Leitsätze
1. Behebbare Mängel des wohnwerterhöhenden Merkmals des Terrazzofußboden sind unerheblich.
2. Eine zusätzliche Gemeinschaftswaschküche ist auch dann als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn sie in einem fußläufig (hier: höchstens 50 m) zu erreichenden Gebäude außerhalb des Hauses liegt.
(Leitsätze der Redaktion)
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