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  1. 1 A 179/06 HAL - Berechtigte; Stiftung; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck
    Leitsatz: 1. Eine Täuschung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG liegt vor, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Grundlage gedeckt sein konnte. 2. Für die Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR gibt es keine Rechtsgrundlage. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Halle
    24.06.2008
  2. 2 BvR 955/00; 2 BvR 1038/01 - ???
    Leitsatz: Der Staat des Grundgesetzes ist grundsätzlich verpflichtet, auf seinem Territorium die Unversehrtheit der elementaren Grundsätze des Völkerrechts zu garantieren und bei Völkerrechtsverletzungen nach Maßgabe seiner Verantwortung und im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten einen Zustand näher am Völkerrecht herbeizuführen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht zur Rückgabe des in dem Zeitraum von 1945 bis 1949 außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs entschädigungslos entzogenen Eigentums.
    BVerfG
    26.10.2004
  3. XI ZR 83/05 - Schrottimmobilien, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -; Steuersparmodelle, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -
    Leitsatz: Ein ohne die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassende Befugnissen  ist nichtig . Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag  eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. Die §§ 171 und 172 BGB sind jedoch auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung  unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. Der danach anwendbare § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der finanzierenden Bank entweder spätestens bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin der Anleger ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag oder dass die Vollmacht dem Notar bei der Beurkundung des notariellen Kauf- und Werklieferungsvertrags vorlag, dieser das Vorliegen der Voll- macht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht der Bank zugeleitet hat .
    BGH
    15.11.2005
  4. V ZB 18/11 - Ablösungsrecht des Dritten; abgesonderte Befriedigung aus dem Grundstück wegen Grundbesitzabgaben
    Leitsatz: Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus Ansprüchen, die in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallen, kann sich der Dritte darauf beschränken, die einer Rangklasse zugeordneten Forderungen abzulösen. Ansprüche aus Grundbesitzabgaben im Sinne von § 12 GrStG gewähren ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück unabhängig davon, welcher Rangklasse des § 10 Abs. 1 ZVG sie angehören.
    BGH
    06.10.2011
  5. V ZB 192/09 - Ablösung des Rechtes mit dem besten Rang durch Ehegatten; Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten
    Leitsatz: Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.
    BGH
    10.06.2010
  6. V ZR 288/19 - Keine Erstattung von Zahlungen eines Wohnungseigentümers ohne Eigentümerbeschluss
    Leitsatz: a) Auch in einer (zerstrittenen) Zweiergemeinschaft, in der ein Verwalter nicht bestellt ist und in der wegen des Kopfstimmrechts keine Mehrheitsbeschlüsse möglich sind, kann der Eigentümer, der Verbindlichkeiten des Verbandes getilgt hat, von dem anderen Eigentümer nicht unmittelbar (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 279/17, GE 2019, 803 = NZM 2019, 415 Rn. 22). b) Entsprechendes gilt, wenn der andere Eigentümer zwischenzeitlich aus dem Verband ausgeschieden ist und er für die während seiner Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft entstandenen oder während dieses Zeitraums fällig gewordenen Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden soll.
    BGH
    25.09.2020
  7. V ZR 75/18 - Verwalterpflichten bei der Vorbereitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, keine Sonderbehandlung des vom Bauträger eingesetzten Verwalters, Aufklärungspflichten bei falschen Bauträgererklärungen
    Leitsatz: ...Verjährung dieser Ansprüche hinweisen. c...
    BGH
    19.07.2019
  8. V ZR 215/20 - Verschlankung der Entscheidungsprozesse für kleinere Aufträge
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.
    BGH
    11.06.2021
  9. V ZR 101/19 - Verwalterpflichten hinsichtlich des Zustandes des Gemeinschaftseigentums, Pflicht zur umfassenden Unterrichtung der Eigentümer bei Sanierungsbedarf einer Wohnanlage
    Urteil: ...der Zeuge S. in seiner eMail vom 7...
    BGH
    21.11.2019
  10. V ZR 141/19 - Beschluss über bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums mit einfacher Mehrheit
    Leitsatz: .... c) Der Verwalter muss in Vorbereitung...
    BGH
    29.05.2020