« zurück zur Suche
Urteil Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei wegen Suizidgefährdung des Schuldners ungewisser Befriedigung des Gläubigers
Schlagworte
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei wegen Suizidgefährdung des Schuldners ungewisser Befriedigung des Gläubigers
Leitsatz
Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat