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Urteil Kein berechtigtes Interesse an Untervermietung, wenn hiermit Mietkosten einer anderen Wohnung finanziert werden sollen
Schlagworte
Kein berechtigtes Interesse an Untervermietung, wenn hiermit Mietkosten einer anderen Wohnung finanziert werden sollen
Leitsatz
Nicht jedes mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang stehende wirtschaftliche Interesse des Mieters ist geeignet, ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 BGB an der teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache zu begründen.
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