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Urteil Wohnraumkündigung wegen Stromdiebstahls


Schlagworte

Wohnraumkündigung wegen Stromdiebstahls

Leitsatz

Ein durch mehrmaliges Aufladen des mietereigenen Elektroautos über die Allgemeinsteckdose begangener Stromdiebstahl, zu dessen Umfang der Vermieter keine konkrete Angaben machen kann, rechtfertigt wegen seiner Geringfügigkeit (hier: unter 50 €) weder eine fristlose noch - bei auszuschließender Wiederholungsgefahr - eine fristgemäße Kündigung.

(Leitsatz der Redaktion)

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