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Urteil Wohnraumkündigung wegen Stromdiebstahls
Schlagworte
Wohnraumkündigung wegen Stromdiebstahls
Leitsatz
Ein durch mehrmaliges Aufladen des mietereigenen Elektroautos über die Allgemeinsteckdose begangener Stromdiebstahl, zu dessen Umfang der Vermieter keine konkrete Angaben machen kann, rechtfertigt wegen seiner Geringfügigkeit (hier: unter 50 €) weder eine fristlose noch - bei auszuschließender Wiederholungsgefahr - eine fristgemäße Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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