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63 S 112/15 - Asbestplatten unter Fußbodenbelag kein Mietmangel, mögliche zukünftige Asbestbelastungen unerheblichLeitsatz: 1. Sind unter dem Fußbodenbelag (Parkett) asbesthaltige Platten verlegt, liegt kein Mietmangel vor, wenn die Asbestbelastung von Innenraumluft und Staub die ohnehin vorhandene Belastung nicht übersteigt.2. Mögliche zukünftige Veränderungen wegen des teilweise aufgebrochen Fußbodens rechtfertigen nicht die Annahme eines Mangels, wenn eine konkrete aktuelle Gesundheitsgefährdung ausscheidet. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin04.08.2015
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63 S 164/16 - Kein Mangel der Mietsache bei Entfernung asbesthaltiger Fußbodenplatten ohne Entfernung des Klebers, abstrakte Möglichkeit einer AsbestbelastungUrteil: .... August 2015 und 29. September - 63 S 112/15...LG Berlin20.12.2016