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V ZR 215/20 - Verschlankung der Entscheidungsprozesse für kleinere AufträgeLeitsatz: Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.BGH11.06.2021
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V ZR 241/23 - Delegation von Entscheidungen (Sanierungsbeschlüsse) auf den VerwalterLeitsatz: a) Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren.b) Im Hinblick auf eine Erhaltungsmaßnahme wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren Vornahme getroffen haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll.c) Die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter setzt nicht voraus, dass in dem Beschluss zugleich ausdrücklich ein für den Verwalter verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben wird.BGH05.07.2024
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V ZR 32/21 - Ersatzanspruch aus GoA für eigenmächtigen VerwalterLeitsatz: .... Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187)....BGH10.12.2021
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V ZR 235/23 - Zulässigkeit von Zweitbeschlüssen nur bei berechtigten Zweifeln am Erstbe-schlussLeitsatz: ..., Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, GE...BGH20.09.2024
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V ZR 65/21 - Verwalterabberufung nach der WEG-ReformUrteil: .... Juli 2021 (V ZR 163/20, GE 2021, 1130...BGH25.02.2022
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V ZR 299/14 - Grundbuchberichtigungsanspruch nach dinglicher RechtslageLeitsatz: Mit dem Urteil über den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird die dingliche Rechtslage weder im Sinne des erfolgreichen Klägers noch im Sinne des erfolgreichen Beklagten festgestellt.BGH09.02.2018
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8 U 1106/20 - Kein Schriftformmangel durch Bezugnahme auf nichtexistente AnlagenLeitsatz: ...vom 27. September 2017 - VIII ZR 193/18...KG04.11.2021
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8 U 85/21 - Corona-Pandemie als unschlüssiger Einwand gegenüber dem Anspruch auf NutzungsentschädigungLeitsatz: Der Einwand des Mieters, dass ihm wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Reduzierung der vereinbarten Miete gemäß § 313 BGB zustehe, ist gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung (§ 546a Abs. 1 BGB) unschlüssig. Die volle Zahlungspflicht ist für den Mieter, der die Sache trotz Vertragsendes dem Vermieter vorenthält, keine unzumutbare, mit Recht und Gerechtigkeit unvereinbare Folge, da er sich ihrer jederzeit durch Rückgabe entledigen kann.KG04.11.2021
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8 U 1099/20 - Störung der Geschäftsgrundlage bei staatlich angeordneter Geschäftsschließung wg. Corona-Pandemie und Mietreduktion um 50 %, kein Nachweis der Existenzbedrohung erforderlichLeitsatz: Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie kann die Miete gemäß § 313 BGB auf die Hälfte herabzusetzen sein, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden muss.KG01.04.2021
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5 U 1782/20 - Störung der Geschäftsgrundlage durch staatlich angeordnete LadenschließungLeitsatz: Staatliche Schließungsanordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie begründen zwar keinen zur Mietminderung führenden Mangel des Mietobjektes nach § 536 Abs. 1 BGB, doch liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu einer dahingehenden Vertragsanpassung führt, dass der Mieter für den Zeitraum der staatlichen Schließungsanordnung (nur) die Hälfte der vereinbarten Kaltmiete zu zahlen hat.(Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden24.02.2021