2-09 S 11/15 - Anleinpflicht für Hunde und Katzen
Leitsatz: Im Rahmen ihres weiten Verwaltungsermessens können die
Wohnungseigentümer in der Hausordnung bestimmen, dass Hunde und Katzen auf den
Gemeinschaftsflächen nicht frei, also nur angeleint herumlaufen dürfen.
(Leitsatz
der Redaktion)