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Urteil Streitwertfestsetzung
Schlagworte
Streitwertfestsetzung
Leitsatz
Die zur Wertbemessung heranzuziehende Jahresmiete umfasst Nebenkosten nur, wenn sie in Form einer Betriebskostenpauschale, nicht aber, wenn sie in Form von Vorauszahlungen vereinbart wurden.
(Leitsatz der Redaktion)
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