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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 649)
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XI ZR 286/04 - Kein Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei Bankkonto im SollLeitsatz: § 850 ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.BGH22.03.2005
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XI ZR 66/05 - Beschwer bei Grundurteil; Verjährung für NichtabnahmeentschädigungLeitsatz: a) Ein Grundurteil beschwert eine Partei, soweit es für sie negative Bindungswirkung hat. Der bloße Anschein einer Bindungswirkung, der von einem in unzulässiger Weise die Höhe des Schadens behandelnden Grundurteil ausgeht, rechtfertigt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht. b) Der Anspruch des Darlehensgebers auf Nichtabnahmeentschädigung unterlag der 30jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a. F., nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a. F.BGH20.12.2005
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XI ZR 83/05 - Schrottimmobilien, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -; Steuersparmodelle, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -Leitsatz: Ein ohne die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassende Befugnissen ist nichtig . Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. Die §§ 171 und 172 BGB sind jedoch auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. Der danach anwendbare § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der finanzierenden Bank entweder spätestens bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin der Anleger ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag oder dass die Vollmacht dem Notar bei der Beurkundung des notariellen Kauf- und Werklieferungsvertrags vorlag, dieser das Vorliegen der Voll- macht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht der Bank zugeleitet hat .BGH15.11.2005
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XI ZR 90/05 - Pfändung des Anspruchs auf KontoauszügeLeitsatz: Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.BGH08.11.2005
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31 M 1040/05 - Zeitnaher Räumungstermin; Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei VermieterpfandrechtLeitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher muß nach Eingang des Räumungsauftrages einen angemessenen zeitnahen Räumungstermin festsetzen, um einen weiteren Schaden des Gläubigers durch Zeitablauf zu vermeiden. 2. Dabei darf er bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht keinen Kostenvorschuß zur Wegschaffung der Habe des Mieters verlangen.AG Ratingen05.08.2005
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31 M 1173/05 - Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht; RäumungLeitsatz: Bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht ist die Beschränkung des Räumungsauftrages auf die Herausgabe der Mietsache ohne Entfernung der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände des Mieters zulässig.AG Ratingen26.08.2005
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102 C 242/99 - Keine Minderung wegen Wohnflächendifferenz bei fehlender Wohnflächenangabe im MietvertragLeitsatz: Der Mieter hat keinen Mietminderungsanspruch wegen einer Wohnflächendifferenz, wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche nach Quadratmetern angegeben ist. Eine im Bauträgervertrag verzeichnete Wohnungsgröße ist für die mietvertragliche Gewährleistung ohne Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg24.02.2005
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104a C 226/05 - Mieterwechsel; Zwischenablesung; Gradtagszahl; zeitanteilige Umlage des verbrauchsabgängigen Heizungs- und WarmwasserkostenLeitsatz: 1. Der Vermieter darf ohne anderweitige Vereinbarung weder den verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten nach Gradtagszahlen noch den verbrauchsabhängigen Anteil der Wasserkosten zeitanteilig umlegen, wenn er die bei Mieterwechsel technisch mögliche Zwischenablesung unterlassen hat. 2. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO betrifft nur den Fall, daß eine Verbrauchserfassung nicht möglich ist, gilt aber nicht, wenn trotz ordnungsgemäßer Funktion der Verbrauchserfassungsgeräte auf eine mögliche Zwischenablesung bewußt verzichtet wird.AG Schöneberg05.10.2005
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106 C 311/05 - Keine Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung; SchätzungenLeitsatz: Der Mieter hat bei fristgerechter Abrechnung keinen Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Abrechnung formell wirksam ist, auch wenn sie - unzulässigerweise - inhaltlich auf Schätzungen beruht.AG Schöneberg23.12.2005
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11 C 607/04 - Abzug der konkreten Betriebskosten bei Mieterhöhung einer Bruttomiete; BetriebskostenpauschaleLeitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel müssen die konkreten Betriebskosten abgezogen werden; die Bezugnahme auf die im Mietspiegel angegebenen durchschnittlichen Betriebskosten reicht nicht.AG Schöneberg02.08.2005