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  1. XI ZR 286/04 - Kein Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei Bankkonto im Soll
    Leitsatz: § 850 ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.
    BGH
    22.03.2005
  2. XI ZR 66/05 - Beschwer bei Grundurteil; Verjährung für Nichtabnahmeentschädigung
    Leitsatz: a) Ein Grundurteil beschwert eine Partei, soweit es für sie negative Bindungswirkung hat. Der bloße Anschein einer Bindungswirkung, der von einem in unzulässiger Weise die Höhe des Schadens behandelnden Grundurteil ausgeht, rechtfertigt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht. b) Der Anspruch des Darlehensgebers auf Nichtabnahmeentschädigung unterlag der 30jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a. F., nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a. F.
    BGH
    20.12.2005
  3. XI ZR 83/05 - Schrottimmobilien, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -; Steuersparmodelle, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -
    Leitsatz: Ein ohne die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassende Befugnissen  ist nichtig . Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag  eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. Die §§ 171 und 172 BGB sind jedoch auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung  unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. Der danach anwendbare § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der finanzierenden Bank entweder spätestens bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin der Anleger ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag oder dass die Vollmacht dem Notar bei der Beurkundung des notariellen Kauf- und Werklieferungsvertrags vorlag, dieser das Vorliegen der Voll- macht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht der Bank zugeleitet hat .
    BGH
    15.11.2005
  4. XI ZR 90/05 - Pfändung des Anspruchs auf Kontoauszüge
    Leitsatz: Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.
    BGH
    08.11.2005
  5. 31 M 1040/05 - Zeitnaher Räumungstermin; Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht
    Leitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher muß nach Eingang des Räumungsauftrages einen angemessenen zeitnahen Räumungstermin festsetzen, um einen weiteren Schaden des Gläubigers durch Zeitablauf zu vermeiden. 2. Dabei darf er bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht keinen Kostenvorschuß zur Wegschaffung der Habe des Mieters verlangen.
    AG Ratingen
    05.08.2005
  6. 31 M 1173/05 - Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht; Räumung
    Leitsatz: Bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht ist die Beschränkung des Räumungsauftrages auf die Herausgabe der Mietsache ohne Entfernung der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände des Mieters zulässig.
    AG Ratingen
    26.08.2005
  7. 102 C 242/99 - Keine Minderung wegen Wohnflächendifferenz bei fehlender Wohnflächenangabe im Mietvertrag
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Mietminderungsanspruch wegen einer Wohnflächendifferenz, wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche nach Quadratmetern angegeben ist. Eine im Bauträgervertrag verzeichnete Wohnungsgröße ist für die mietvertragliche Gewährleistung ohne Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.02.2005
  8. 104a C 226/05 - Mieterwechsel; Zwischenablesung; Gradtagszahl; zeitanteilige Umlage des verbrauchsabgängigen Heizungs- und Warmwasserkosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf ohne anderweitige Vereinbarung weder den verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten nach Gradtagszahlen noch den verbrauchsabhängigen Anteil der Wasserkosten zeitanteilig umlegen, wenn er die bei Mieterwechsel technisch mögliche Zwischenablesung unterlassen hat. 2. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO betrifft nur den Fall, daß eine Verbrauchserfassung nicht möglich ist, gilt aber nicht, wenn trotz ordnungsgemäßer Funktion der Verbrauchserfassungsgeräte auf eine mögliche Zwischenablesung bewußt verzichtet wird.
    AG Schöneberg
    05.10.2005
  9. 106 C 311/05 - Keine Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung; Schätzungen
    Leitsatz: Der Mieter hat bei fristgerechter Abrechnung keinen Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Abrechnung formell wirksam ist, auch wenn sie - unzulässigerweise - inhaltlich auf Schätzungen beruht.
    AG Schöneberg
    23.12.2005
  10. 11 C 607/04 - Abzug der konkreten Betriebskosten bei Mieterhöhung einer Bruttomiete; Betriebskostenpauschale
    Leitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel müssen die konkreten Betriebskosten abgezogen werden; die Bezugnahme auf die im Mietspiegel angegebenen durchschnittlichen Betriebskosten reicht nicht.
    AG Schöneberg
    02.08.2005