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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 649)
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21a C 255/04 - Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau; Belegkopien; Fälligkeit; Zurückbehaltungsrecht; RechtsausübungLeitsatz: Im sozialen Wohnungsbau ist der Nachzahlungsanspruch aus der Betriebskotenabrechnung nicht durchsetzbar, wenn der Vermieter die Übersendung von Belegkopien verweigert, obwohl der Mieter die Kostenübernahme in Höhe von 0,26 Euro pro Kopie angeboten hat.AG Wedding10.02.2005
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9 C 573/04 - Ansprüche der BSR nur gegen VertragspartnerLeitsatz: Erfolgt die Abfallentsorgung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Gewerbemieter, kann die BSR Zahlung allein von ihrem Vertragspartner verlangen und nicht vom Eigentümer des Grundstücks.AG Wedding10.02.2005
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6 C 168/04 - Fenstereinbau; Balkonanbau als ModernisierungLeitsatz: 1. Der Anbau eines weiteren Balkons stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar. 2. Eine Wertverbesserung ist dann zu verneinen, wenn der durch ein zusätzliches Fenster geschaffene Gebrauchswertvorteil wegen des gleichzeitig eingetretenen Verlustes der einzig größeren Stellfläche vor dem eingebauten Fenster nicht ins Gewicht fällt.AG Schöneberg09.02.2005
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2a C 755/04 - Terrorversicherung und Gartenpflegekosten als BetriebskostenLeitsatz: Zu den Kosten einer Sachversicherung können auch die Kosten einer Terrorversicherung zählen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung können diese jedoch nur im Rahmen der Erforderlichkeit angesetzt werden. Dazu kommt es darauf an, daß das fragliche Gebäude in einer gefährdeten Gegend liegt, etwa in unmittelbarer Nähe einer Botschaft, eines Konsulats oder einer militärischen Einrichtung, auf die terroristische Anschläge zu befürchten seien. Sturmbeseitigungskosten gehören in Berlin nicht zu Gartenpflegekosten, weil es in Berlin nicht häufig schwere Stürme gibt, ein Sturm vielmehr als ein ungewöhnliches Naturereignis zu beurteilen ist (keine periodisch anfallenden Betriebskosten). (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau08.02.2005
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211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße FreizeichnungLeitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.AG Charlottenburg03.02.2005
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214 C 382/04 - Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform nach wie vor in KraftLeitsatz: Sowohl Wortlaut als auch Sinn der Übergangsvorschriften ergeben, daß das wenige Monate nach dem Mietrechtsreformgesetz erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die mietrechtlichen Überleitungsvorschriften nicht obsolet machen wollte.AG Charlottenburg03.02.2005
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8 C 101/04 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Kunststofffliesen im Badezimmer; Kühlschrank; Leitungen über Putz; Kastendoppelfenster und Isolierglasfenster; Einbauschrank; Abstellraum; nutzbarer Balkon; keine ruhige Wohnlage bei Kneipen in der NachbarschaftLeitsatz: Einzelheiten zu den Merkmalgruppen des Berliner Mietspiegels 2003.AG Schöneberg03.02.2005
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6 C 369/04 - Angabe der Drittmittel im MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Drittmittel im Sinne des § 558 Abs. 5 BGB sind auch bei einer Förderung nach den ModInstRL 95 zu berücksichtigen; insoweit ist auf den durch den Fördergeber bestimmten Verwendungszweck abzustellen. 2. Der Vermieter muß auch dann Drittmittel für den Mieter nachvollziehbar angeben, wenn ihm nur unzureichende Unterlagen über die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Verfügung stehen oder diese Angabe erheblichen Aufwand bereiten würde. 3. Die Angabe von Drittmitteln ist bei einer vereinbarten Mietobergrenze auch dann notwendig, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten abgeschlossen wird.AG Lichtenberg01.02.2005
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32 M 8184/04 - Vermieterpfandrecht und Wohnungsräumung; Weisungen des Gläubigers über ZwangsvollstreckungLeitsatz: Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, sind für den Gerichtsvollzieher bindend, wenn sie mit Gesetzen und der GVGA nicht im Widerspruch stehen.AG Mitte27.01.2005
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214 C 426/04 - Rückwirkende Betriebskostenerhöhung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; StaffelmieteLeitsatz: 1. Eine Klausel, die bei vereinbarter Bruttokaltmiete eine unbeschränkte rückwirkende Geltendmachung von Betriebskostenerhöhungen seit Vertragsabschluß bzw. vom Zeitpunkt der Entstehung an zuläßt, ist gemäß § 307 BGB unwirksam. 2. Der Mieter ist nicht befugt, die durch spätere Modernisierung hinzugekommenen Kabelgebühren aus der Abrechnung herauszustreichen, weil er kein Interesse mehr an einem Kabelanschluß hat. 3. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch den Mieter setzt seine entsprechende Erklärung in Textform nach Abrechnung voraus, die ab deren Zugang wirkt. 4. Eine eigenmächtige Senkung des Betriebskostenvorschusses ohne Anpassungserklärung ist unzulässig.AG Charlottenburg13.01.2005