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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 649)
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7 C 77/05 - Nicht nutzbarer Balkon; Beweislast für wohnwertmindernde Ausstattungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; Handwaschbecken; Schallschutzfenster; Kochmöglichkeit; Besonnung; Belichtung; BadewanneLeitsatz: 1. Ein Balkon mit einer Tiefe von lediglich 85 Zentimetern ist "nicht nutzbar" im Sinne der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel 2003. 2. Der Vermieter ist darlegungs- und beweislastpflichtig für die Behauptungen, das Badezimmer sei bereits vermieterseitig mit einem Handwaschbecken und einer verblendeten Badewanne, die Küche mit einer Kochmöglichkeit ausgestattet gewesen. 3. Die Verlegung der Elektroleitungen auf Putz ist ein negatives Merkmal. 4. Die Ausstattung mit Schallschutzfenstern ist positiv zu bewerten.AG Köpenick08.06.2005
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8 C 100/05 - Betriebskostenvorschüsse nach Ablauf des AbrechnungszeitraumesLeitsatz: Der Vermieter kann Vorschüsse auf Betriebskosten von dem Mieter nur bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes verlangen. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick26.10.2005
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13a M 798/05 - Beschränkter Räumungsauftrag bei umfassender Geltendmachung des Vermieterpfandrechts zulässigLeitsatz: Der Gläubiger eines Räumungstitels ist berechtigt, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, lediglich den Schuldner aus der Wohnung zu setzen und an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend zu machen.AG Leer10.03.2005
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14 C 384/05 - Keine Pflanzentröge auf FensterbänkenLeitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters auf Außenfensterbänken einer Erdgeschoßwohnung und dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich Pflanzentröge aufzustellen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg15.11.2005
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14 C 612/04 - Keine Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für weit zurückliegende ZeiträumeLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, für länger zurückliegende Zeiträume die Betriebskosten abzurechnen, wenn eine Nachzahlungspflicht des Mieters nicht ersichtlich ist (Abgrenzung zu BGH GE 2003, 919).AG Lichtenberg16.02.2005
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6 C 369/04 - Angabe der Drittmittel im MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Drittmittel im Sinne des § 558 Abs. 5 BGB sind auch bei einer Förderung nach den ModInstRL 95 zu berücksichtigen; insoweit ist auf den durch den Fördergeber bestimmten Verwendungszweck abzustellen. 2. Der Vermieter muß auch dann Drittmittel für den Mieter nachvollziehbar angeben, wenn ihm nur unzureichende Unterlagen über die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Verfügung stehen oder diese Angabe erheblichen Aufwand bereiten würde. 3. Die Angabe von Drittmitteln ist bei einer vereinbarten Mietobergrenze auch dann notwendig, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten abgeschlossen wird.AG Lichtenberg01.02.2005
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6 C 442/04 - Keine Nutzungsentschädigung für RückgabetagLeitsatz: Für den Tag der Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter keine Nutzungsentschädigung.AG Lichtenberg26.04.2005
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23 C 1282/04 - Nacktsonnen als Kündigungsgrund; Störung des Hausfriedens; Gebot der RücksichtnahmeLeitsatz: Auch anstößiges Nacktsonnen stellt in der Regel keine kündigungserhebliche Störung des Hausfriedens dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Merzig05.08.2005
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14 C 371/04 - Kein Makleranspruch des Verwalters für WohnungsvermittlungLeitsatz: Es entsteht kein Makleranspruch wegen Wohnungsvermittlung, wenn der Vermittler als Repräsentant des Vermieters auftritt und handelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Makler einen wirksamen Verwalterauftrag des Vermieters hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte18.02.2005
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20 C 526/04 - Berliner Mietspiegel; Fluglärm; Graffiti; KaltwasseruhrLeitsatz: 1. Der Mieter, der sich darauf beruft, daß eine Straße, die im Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel nicht als durch Straßen- und/oder Fluglärm hoch lärmbelastet gekennzeichnet ist, dennoch lärmbelastet ist, genügt seiner gesteigerten Darlegungslast allein mit seinem Vortrag zur Lage der Wohnung in der Einflugschneise des Flughafens Tegel und ohne konkretere Angaben zu der typischen Flughöhe über der Wohnung oder zu bestimmten Lärmmessungen nicht. 2. Das Merkmal "Lage in stark vernachlässigter Umgebung" ist bei Graffiti an den Fassaden nicht gegeben, wenn es sich dabei um stadtteiltypische Erscheinungen handelt. 3. Ein gemieteter geleaster Kaltwasserzähler ist dann kein wohnwerterhöhendes Merkmal des Berliner Mietspiegels 2003, wenn die Entgelte hierfür jährlich über die Betriebskosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden.AG Mitte21.03.2005