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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 649)

  1. 7 C 77/05 - Nicht nutzbarer Balkon; Beweislast für wohnwertmindernde Ausstattungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; Handwaschbecken; Schallschutzfenster; Kochmöglichkeit; Besonnung; Belichtung; Badewanne
    Leitsatz: 1. Ein Balkon mit einer Tiefe von lediglich 85 Zentimetern ist "nicht nutzbar" im Sinne der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel 2003. 2. Der Vermieter ist darlegungs- und beweislastpflichtig für die Behauptungen, das Badezimmer sei bereits vermieterseitig mit einem Handwaschbecken und einer verblendeten Badewanne, die Küche mit einer Kochmöglichkeit ausgestattet gewesen. 3. Die Verlegung der Elektroleitungen auf Putz ist ein negatives Merkmal. 4. Die Ausstattung mit Schallschutzfenstern ist positiv zu bewerten.
    AG Köpenick
    08.06.2005
  2. 8 C 100/05 - Betriebskostenvorschüsse nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes
    Leitsatz: Der Vermieter kann Vorschüsse auf Betriebskosten von dem Mieter nur bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    26.10.2005
  3. 13a M 798/05 - Beschränkter Räumungsauftrag bei umfassender Geltendmachung des Vermieterpfandrechts zulässig
    Leitsatz: Der Gläubiger eines Räumungstitels ist berechtigt, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, lediglich den Schuldner aus der Wohnung zu setzen und an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend zu machen.
    AG Leer
    10.03.2005
  4. 14 C 384/05 - Keine Pflanzentröge auf Fensterbänken
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters auf Außenfensterbänken einer Erdgeschoßwohnung und dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich Pflanzentröge aufzustellen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    15.11.2005
  5. 14 C 612/04 - Keine Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für weit zurückliegende Zeiträume
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, für länger zurückliegende Zeiträume die Betriebskosten abzurechnen, wenn eine Nachzahlungspflicht des Mieters nicht ersichtlich ist (Abgrenzung zu BGH GE 2003, 919).
    AG Lichtenberg
    16.02.2005
  6. 6 C 369/04 - Angabe der Drittmittel im Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Drittmittel im Sinne des § 558 Abs. 5 BGB sind auch bei einer Förderung nach den ModInstRL 95 zu berücksichtigen; insoweit ist auf den durch den Fördergeber bestimmten Verwendungszweck abzustellen. 2. Der Vermieter muß auch dann Drittmittel für den Mieter nachvollziehbar angeben, wenn ihm nur unzureichende Unterlagen über die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Verfügung stehen oder diese Angabe erheblichen Aufwand bereiten würde. 3. Die Angabe von Drittmitteln ist bei einer vereinbarten Mietobergrenze auch dann notwendig, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten abgeschlossen wird.
    AG Lichtenberg
    01.02.2005
  7. 6 C 442/04 - Keine Nutzungsentschädigung für Rückgabetag
    Leitsatz: Für den Tag der Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter keine Nutzungsentschädigung.
    AG Lichtenberg
    26.04.2005
  8. 23 C 1282/04 - Nacktsonnen als Kündigungsgrund; Störung des Hausfriedens; Gebot der Rücksichtnahme
    Leitsatz: Auch anstößiges Nacktsonnen stellt in der Regel keine kündigungserhebliche Störung des Hausfriedens dar. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Merzig
    05.08.2005
  9. 14 C 371/04 - Kein Makleranspruch des Verwalters für Wohnungsvermittlung
    Leitsatz: Es entsteht kein Makleranspruch wegen Wohnungsvermittlung, wenn der Vermittler als Repräsentant des Vermieters auftritt und handelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Makler einen wirksamen Verwalterauftrag des Vermieters hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    18.02.2005
  10. 20 C 526/04 - Berliner Mietspiegel; Fluglärm; Graffiti; Kaltwasseruhr
    Leitsatz: 1. Der Mieter, der sich darauf beruft, daß eine Straße, die im Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel nicht als durch Straßen- und/oder Fluglärm hoch lärmbelastet gekennzeichnet ist, dennoch lärmbelastet ist, genügt seiner gesteigerten Darlegungslast allein mit seinem Vortrag zur Lage der Wohnung in der Einflugschneise des Flughafens Tegel und ohne konkretere Angaben zu der typischen Flughöhe über der Wohnung oder zu bestimmten Lärmmessungen nicht. 2. Das Merkmal "Lage in stark vernachlässigter Umgebung" ist bei Graffiti an den Fassaden nicht gegeben, wenn es sich dabei um stadtteiltypische Erscheinungen handelt. 3. Ein gemieteter geleaster Kaltwasserzähler ist dann kein wohnwerterhöhendes Merkmal des Berliner Mietspiegels 2003, wenn die Entgelte hierfür jährlich über die Betriebskosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
    AG Mitte
    21.03.2005