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  1. 236 C 39/05 - Ermittlung der Nettomiete nach den durchschnittlichen Betriebskosten
    Leitsatz: Um die Vergleichbarkeit von den Nettokaltmietwerten des Mietspiegels mit einer vereinbarten Bruttokaltmiete herzustellen, sind die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem Berliner Mietspiegel heranzuziehen (gegen KG GE 2005, 180).
    AG Charlottenburg
    09.05.2005
  2. 238 C 39/05 - Ermittlung der Nettomiete nach den durchschnittlichen Betriebskosten
    Leitsatz: Um die Vergleichbarkeit von den Nettokaltmietwerten des Mietspiegels mit einer vereinbarten Bruttokaltmiete herzustellen, sind die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem Berliner Mietspiegel heranzuziehen (gegen KG GE 2005, 180).
    AG Charlottenburg
    09.05.2005
  3. 240 C 22/05 - Unzulässige Ausgliederung von Leerstandsflächen bei Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Vermieter hat bei einem Leerstand unter 20 % keinen Anspruch auf Abänderung des vereinbarten Umlagemaßstabes nach Fläche hinsichtlich der verbrauchsabhängigen Betriebskosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.04.2005
  4. 12 C 481/04 - Keine Mietminderung bei angeblich unzureichender Beheizung ohne Temperaturmessung; Zimmertemperaturen; Beheizung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 °C; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 °C und 18 °C in den Nachtstunden. 2. Eine Beweisaufnahme (durch Zeugen) über die behauptete unzureichende Beheizung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum Temperaturmessungen mit einem geeichten Thermometer vorgenommen hat.
    AG Fürstenwalde
    23.06.2005
  5. 30 M 8008/05 - Keine Überprüfung der Unpfändbarkeit durch Gerichtsvollzieher; Vermieterpfandrecht und Räumung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf bei der Räumungsvollstreckung sein Pfandrecht an der gesamten Habe des Schuldners geltend machen mit der Folge, daß der Gerichtsvollzieher kein Speditionsunternehmen beauftragen und dafür keinen Kostenvorschuß verlangen kann. 2. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch verpflichtet, die zu räumende Wohnung nach persönlichen Unterlagen des Schuldners zu durchsuchen und dafür auch Hilfskräfte hinzuzuziehen, für die Vorschuß verlangt werden kann. 3. Die Hinzuziehung von Hilfskräften scheidet aus, wenn der Räumungsauftrag sich auf eine leere Wohnung bezieht. Ist entgegen den Angaben des Vermieters die Wohnung nicht leer, muß die Zwangsvollstreckung eingestellt werden.
    AG Köpenick
    24.05.2005
  6. 32 M 8009/05 - Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts
    Leitsatz: Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).
    AG Köpenick
    14.02.2005
  7. 32 M 8139/04 - Auftrag zur Teilräumung vom Gerichtsvollzieher zu beachten
    Leitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Räumungsauftrag nicht berechtigt, ein Transportunternehmen hinzuzuziehen, wenn der Gläubiger an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend macht und in der Wohnung lagernden Müll selbst entfernen will. 2. Der Gerichtsvollzieher kann bei der Teilräumung eine Hilfskraft hinzuziehen (und darf Kostenvorschuß verlangen) für die Durchsicht der Räumlichkeiten nach persönlichen Gegenständen des Schuldners (Papiere, Zeugnisse, Fotos).
    AG Köpenick
    15.03.2005
  8. 7 C 77/05 - Nicht nutzbarer Balkon; Beweislast für wohnwertmindernde Ausstattungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; Handwaschbecken; Schallschutzfenster; Kochmöglichkeit; Besonnung; Belichtung; Badewanne
    Leitsatz: 1. Ein Balkon mit einer Tiefe von lediglich 85 Zentimetern ist "nicht nutzbar" im Sinne der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel 2003. 2. Der Vermieter ist darlegungs- und beweislastpflichtig für die Behauptungen, das Badezimmer sei bereits vermieterseitig mit einem Handwaschbecken und einer verblendeten Badewanne, die Küche mit einer Kochmöglichkeit ausgestattet gewesen. 3. Die Verlegung der Elektroleitungen auf Putz ist ein negatives Merkmal. 4. Die Ausstattung mit Schallschutzfenstern ist positiv zu bewerten.
    AG Köpenick
    08.06.2005
  9. 8 C 100/05 - Betriebskostenvorschüsse nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes
    Leitsatz: Der Vermieter kann Vorschüsse auf Betriebskosten von dem Mieter nur bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    26.10.2005
  10. 13a M 798/05 - Beschränkter Räumungsauftrag bei umfassender Geltendmachung des Vermieterpfandrechts zulässig
    Leitsatz: Der Gläubiger eines Räumungstitels ist berechtigt, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, lediglich den Schuldner aus der Wohnung zu setzen und an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend zu machen.
    AG Leer
    10.03.2005