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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 649)

  1. 231 C 61/05 - Ehegatte als Mieter; konkludenter Beitritt zum Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Ist im Kopf des Mietvertrages nur der Ehemann als Mieter angegeben, haftet die den Vertrag ebenfalls unterzeichnende Ehefrau weder als Mieterin noch als Bürgin für Mietrückstände. 2. Daran ändert sich nichts, wenn später die Ehefrau irrtümlich von ihrer Mieterstellung ausgeht und mit Bitten um Minderung oder Ratenzahlung oder schließlich die Kündigung mitunterzeichnet und auch die Hausverwaltung schon vorher Mieterhöhungserklärungen an die Ehefrau gerichtet hatte.
    AG Charlottenburg
    22.06.2005
  2. 236 C 39/05 - Ermittlung der Nettomiete nach den durchschnittlichen Betriebskosten
    Leitsatz: Um die Vergleichbarkeit von den Nettokaltmietwerten des Mietspiegels mit einer vereinbarten Bruttokaltmiete herzustellen, sind die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem Berliner Mietspiegel heranzuziehen (gegen KG GE 2005, 180).
    AG Charlottenburg
    09.05.2005
  3. 238 C 39/05 - Ermittlung der Nettomiete nach den durchschnittlichen Betriebskosten
    Leitsatz: Um die Vergleichbarkeit von den Nettokaltmietwerten des Mietspiegels mit einer vereinbarten Bruttokaltmiete herzustellen, sind die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem Berliner Mietspiegel heranzuziehen (gegen KG GE 2005, 180).
    AG Charlottenburg
    09.05.2005
  4. 240 C 22/05 - Unzulässige Ausgliederung von Leerstandsflächen bei Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Vermieter hat bei einem Leerstand unter 20 % keinen Anspruch auf Abänderung des vereinbarten Umlagemaßstabes nach Fläche hinsichtlich der verbrauchsabhängigen Betriebskosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.04.2005
  5. 209 C 541/04 - Änderung des Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung bei Leerstand
    Leitsatz: Der Vermieter hat bei Leerstand keinen Anspruch gegen den Mieter auf Änderung des Verteilungsschlüssels, wonach bestimmte Betriebskostenpositionen (Wasser, Müll, Strom) nur nach der Fläche der vermieteten Wohnungen umgelegt werden und die Leerstandsflächen herauszurechnen sind.
    AG Charlottenburg
    23.02.2005
  6. 12 C 481/04 - Keine Mietminderung bei angeblich unzureichender Beheizung ohne Temperaturmessung; Zimmertemperaturen; Beheizung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 °C; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 °C und 18 °C in den Nachtstunden. 2. Eine Beweisaufnahme (durch Zeugen) über die behauptete unzureichende Beheizung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum Temperaturmessungen mit einem geeichten Thermometer vorgenommen hat.
    AG Fürstenwalde
    23.06.2005
  7. 70 II 26/05 WEG - Wohnungseigentümergemeinschaft nach Vorratsteilung und Veräußerung; Ein-Mann-Gemeinschaft
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht im Falle der Aufteilung nach § 8 WEG auch dann mit der Eigentumsumschreibung, wenn der Erwerber alle Miteigentumsanteile und Sondereigentumseigentumseinheiten vom teilenden Eigentümer erwirbt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Hohenschönhausen
    07.09.2005
  8. 30 M 8008/05 - Keine Überprüfung der Unpfändbarkeit durch Gerichtsvollzieher; Vermieterpfandrecht und Räumung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf bei der Räumungsvollstreckung sein Pfandrecht an der gesamten Habe des Schuldners geltend machen mit der Folge, daß der Gerichtsvollzieher kein Speditionsunternehmen beauftragen und dafür keinen Kostenvorschuß verlangen kann. 2. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch verpflichtet, die zu räumende Wohnung nach persönlichen Unterlagen des Schuldners zu durchsuchen und dafür auch Hilfskräfte hinzuzuziehen, für die Vorschuß verlangt werden kann. 3. Die Hinzuziehung von Hilfskräften scheidet aus, wenn der Räumungsauftrag sich auf eine leere Wohnung bezieht. Ist entgegen den Angaben des Vermieters die Wohnung nicht leer, muß die Zwangsvollstreckung eingestellt werden.
    AG Köpenick
    24.05.2005
  9. 32 M 8009/05 - Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts
    Leitsatz: Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).
    AG Köpenick
    14.02.2005
  10. 32 M 8139/04 - Auftrag zur Teilräumung vom Gerichtsvollzieher zu beachten
    Leitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Räumungsauftrag nicht berechtigt, ein Transportunternehmen hinzuzuziehen, wenn der Gläubiger an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend macht und in der Wohnung lagernden Müll selbst entfernen will. 2. Der Gerichtsvollzieher kann bei der Teilräumung eine Hilfskraft hinzuziehen (und darf Kostenvorschuß verlangen) für die Durchsicht der Räumlichkeiten nach persönlichen Gegenständen des Schuldners (Papiere, Zeugnisse, Fotos).
    AG Köpenick
    15.03.2005