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Suchergebnis Urteilssuche (191 - 200 von 649)

  1. VIII ZR 84/04 - Keine Kürzung des Modernisierungszuschlags nach Einbau einer Zentralheizung und späterem Wärmecontracting
    Leitsatz: Die Vereinbarung einer Mieterhöhung nach Einbau einer Zentralheizung bleibt auch dann in voller Höhe wirksam, wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Heizungsanlage auf einen Dritten überträgt. Die Kosten der Wärmelieferung darf der Vermieter jedoch nicht mit der Heizkostenabrechnung geltend machen. (Bestätigung von Senat GE 2005, 664). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    01.06.2005
  2. VIII ZR 301/03 - Unzulässige Klage gegen ehemaligen Zwangsverwalter
    Leitsatz: Ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch genommen wird, ist zur Führung des Prozesses jedenfalls dann nicht mehr befugt, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist. In diesem Fall ist die Klage mangels Prozeßführungsbefugnis des als Zwangsverwalter in Anspruch genommenen Beklagten als unzulässig abzuweisen.
    BGH
    25.05.2005
  3. IX ZR 135/04 - Zustellung "demnächst"; Vorschußeinzahlung binnen 14 Tagen
    Leitsatz: Auch nach Einführung des § 167 ZPO durch das Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 sind im Regelfall nur von der Partei und ihrem Prozeßbevollmächtigten verursachte Zustellungsverzögerungen (Einzahlung des angeforderten Kostenvorschusses) von bis zu 14 Tagen als geringfügig anzusehen. Bei Fristüberschreitung kann nicht mehr von einer Zustellung "demnächst" ausgegangen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    24.05.2005
  4. VIII ZR 368/03 - Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozeß des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung.
    BGH
    18.05.2005
  5. V ZR 191/04 - Sachenrechtsbereinigung; Nutzer; Ehegatten; Miteigentum; Bruchteile; Anspruchsberechtigung; Rechtsgemeinschaft; Bereinigungsanspruch; Auflösung der Gemeinschaft; Bauwerk; Wohnhaus; Lebensmittelpunkt
    Leitsatz: a) Die entsprechende Anwendung von Art. 234 § 4 a EGBGB auf Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz führt nur dazu, daß Nutzer, die gemeinsam mit ihrem Ehegatten anspruchsberechtigt sind, Miteigentum zu gleichen Bruchteilen verlangen können, wenn sie nicht andere Bruchteile bestimmen. Sie ändert dagegen nichts an der alleinigen Anspruchsberechtigung eines Ehegatten, der das Grundstück alleine nutzt. b) Einer von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern kann Feststellung seiner alleinigen Anspruchsberechtigung nur verlangen, wenn die Rechtsgemeinschaft am Bereinigungsanspruch aufgelöst werden soll und die Leistung an den klagenden Nutzer die gebotene Form der Auflösung dieser Gemeinschaft wäre, oder wenn die anderen Nutzer der Feststellung der alleinigen Anspruchsberechtigung des Klägers zustimmen (Fortführung von Senatsurteil vom 11. März 2005 - V ZR 153/04 -, zur Veröffentlichung bestimmt; ZOV 2005, 157). c) Ein Bauwerk dient im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe e SachenRBerG als Wohnhaus, wenn der Nutzer - bei mehreren jeder von ihnen - auf dem Grundstück am 2. Oktober 1990 seinen Lebensmittelpunkt hatte. Wo der Nutzer seinen Lebensmittelpunkt hat, ist in wertender Gesamtbetrachtung aller Umstände festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Nutzer. Ob der Anspruch bei Verlegung des Lebensmittelpunkts nach dem 2. Oktober 1990 entfällt, bleibt offen.
    BGH
    13.05.2005
  6. VII ZR 349/03 - ?
    Leitsatz: Die Werklohnforderung eines mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Architekten für eine vom Bauunternehmer vorzunehmende Sanierung wird nicht allein dadurch fällig, daß sich der Besteller und der Bauunternehmer nach Erbringung von Teilleistungen darauf einigen, daß die Sanierung nicht fortgeführt wird.
    BGH
    12.05.2005
  7. VII ZR 45/04 - ?
    Leitsatz: 1. Die Übernahme des Risikos einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus. 2. Ein Baustoff wird durch den Auftraggeber nicht vorgeschrieben, wenn seine Verwendung auf Drängen des Auftragnehmers vertraglich vereinbart wird.
    BGH
    12.05.2005
  8. VII ZR 97/04 - Abtretung der Werklohnforderung; Steuerabzug
    Leitsatz: 1. Der Leistungsempfänger ist im Falle der Abtretung der Werklohnforderung durch den Leistenden nur dann von der Abzugspflicht entbunden, wenn eine für den Leistenden erteilte Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. 2. Nimmt ein Leistungsempfänger den Steuerabzug vor und führt den Abzugsbetrag an das Finanzamt ab, tritt hinsichtlich der Werklohnforderung Erfüllungswirkung ein, es sei denn, für den Leistungsempfänger war aufgrund der ihm zum Zeitpunkt der Zahlung bekannten Umstände eindeutig erkennbar, daß eine Verpflichtung zum Steuerabzug nicht bestand (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. Juli 2001 - X ZR 13/99, BauR 2001, 1906).
    BGH
    12.05.2005
  9. XI ZR 128/04 - Erfordernis der Unterschrift für bestimmenden Schriftsatz
    Leitsatz: a) Die in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des Prozeßbevollmächtigten unter einer als Computer-Fax übermittelten Berufungsbegründungsschrift stellt keine den Anforderungen des § 130 Nr. 6 2. Halbs. ZPO genügende Wiedergabe der Unterschrift dar. b) Das Fehlen der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Berufungsbegründungsschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, daß der Rechtsmittelanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. Dabei sind nur spätestens bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist dem Berufungsgericht bekannt gewordene Umstände berücksichtigungsfähig. c) Ein bestimmender Schriftsatz muß entweder im Original unterschrieben sein oder mit einer kopierten Unterschrift (Telefax) bzw. einer eingescannten Unterschrift (Computer-Fax) abschließen. (Leitsatz c von der Redaktion)
    BGH
    10.05.2005
  10. XII ZR 254/01 - Minderfläche bei Geschäftsraum als Mietmangel
    Leitsatz: a) Auch bei der Miete von Geschäftsräumen stellt eine Mietfläche, die um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, einen nicht unerheblichen Mangel dar (im Anschluß an BGH Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03 - NZM 2004, 456 und - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947). b) Die für die Minderung aufgestellten Grundsätze für die Erheblichkeit der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs können auch für die fristlose Kündigung gemäß § 542 BGB a. F. herangezogen werden.
    BGH
    04.05.2005