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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 649)
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209 C 75/05 - Umlage von Hauswartskosten aufgrund eines mündlichen Vertrages; Aufsplittung der Hauswartskosten in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige VerwaltungskostenLeitsatz: 1. Der Vermieter kann Hauswartskosten auch dann als Betriebskosten umlegen, wenn nur ein mündlicher Hauswartsdienstvertrag abgeschlossen wurde. 2. Bei geringfügigen Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten des Hauswarts können 80 % der Kosten als Betriebskosten umgelegt werden.AG Charlottenburg22.06.2005
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211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße FreizeichnungLeitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.AG Charlottenburg03.02.2005
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213 C 573/04 - Nicht vorhandener Balkon kein Negativmerkmal; Mieterhöhung und ortsübliche Betriebskosten bei BruttomieteLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung einer Bruttokaltmiete ist ein nicht vorhandener Balkon kein Negativmerkmal im Sinne eines nicht nutzbaren Balkons. Bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Nettomiete sind die ortsüblichen Betriebskosten von der Bruttomiete abzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg02.03.2005
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214 C 382/04 - Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform nach wie vor in KraftLeitsatz: Sowohl Wortlaut als auch Sinn der Übergangsvorschriften ergeben, daß das wenige Monate nach dem Mietrechtsreformgesetz erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die mietrechtlichen Überleitungsvorschriften nicht obsolet machen wollte.AG Charlottenburg03.02.2005
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214 C 426/04 - Rückwirkende Betriebskostenerhöhung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; StaffelmieteLeitsatz: 1. Eine Klausel, die bei vereinbarter Bruttokaltmiete eine unbeschränkte rückwirkende Geltendmachung von Betriebskostenerhöhungen seit Vertragsabschluß bzw. vom Zeitpunkt der Entstehung an zuläßt, ist gemäß § 307 BGB unwirksam. 2. Der Mieter ist nicht befugt, die durch spätere Modernisierung hinzugekommenen Kabelgebühren aus der Abrechnung herauszustreichen, weil er kein Interesse mehr an einem Kabelanschluß hat. 3. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch den Mieter setzt seine entsprechende Erklärung in Textform nach Abrechnung voraus, die ab deren Zugang wirkt. 4. Eine eigenmächtige Senkung des Betriebskostenvorschusses ohne Anpassungserklärung ist unzulässig.AG Charlottenburg13.01.2005
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219 C 97/05 - Warmwasser als Entwässerungskosten; Warmwasserkosten bei Vereinbarung einer BruttokaltmieteLeitsatz: 1. Kosten der Entsorgung des Warmwassers sind nicht als Kosten der Versorgung mit Warmwasser i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 2 HeizkV umlagefähig, sondern nur als Kosten der Entwässerung i. S. d. §§ 2 Nr. 3 BetrKV. 2. Haben die Parteien eine Bruttokaltmiete vereinbart, so sind die Kosten der Wasserversorgung daneben nicht als Kosten der Versorgung mit Warmwasser umlagefähig, wenn sie bereits in der Bruttomiete enthalten waren. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg27.10.2005
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220 C 450/04 - Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien; HeizkostenabrechnungLeitsatz: Bei einer Heizkostenabrechnung kann der Mieter verlangen, daß ihm Listen über die Meßwerte der Verbrauchsdaten aller anderen Wohnungen vorgelegt werden; Vorschriften des Datenschutzes stehen dem nicht entgegen.AG Charlottenburg03.05.2005
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221 C 259/02 - Keine Minderung bei unterschiedlicher Wohnflächenberechnung der Terrasse; MietmangelLeitsatz: Ein zur Minderung berechtigender Mangel der Wohnung liegt bei einer Abweichung zwischen der anzurechnenden und der im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl um mehr als 10 % dann nicht vor, wenn die Differenz nur deshalb zustande kommt, weil die Terrasse mit 50 % anstatt mit 25 % angesetzt ist. (Leitsatz des Einsenders)AG Charlottenburg21.12.2005
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224 C 122/05 - Kein Abwohnen der Modernisierungsmaßnahmen des MietersLeitsatz: Der Vermieter kann sich auch dann nicht bei einer Mieterhöhung auf das Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" berufen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß der Mieter die Gasetagenheizung auf eigene Kosten einbaut, und das Eigentum daran mit der Fertigstellung auf den Vermieter übergeht und der Mieter in den ersten zehn Jahren nach dem Umbau von einem Nachmieter Erstattung der Kosten verlangen kann.AG Charlottenburg06.10.2005
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228 C 111/05 - Unwirksame Quotenklausel; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine Quotenklausel, wonach der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages zu übernehmen hat, ist unwirksam, wenn dem Mieter nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, der Voranschlag sei überhöht.AG Charlottenburg29.11.2005