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  1. 209 C 75/05 - Umlage von Hauswartskosten aufgrund eines mündlichen Vertrages; Aufsplittung der Hauswartskosten in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige Verwaltungskosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann Hauswartskosten auch dann als Betriebskosten umlegen, wenn nur ein mündlicher Hauswartsdienstvertrag abgeschlossen wurde. 2. Bei geringfügigen Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten des Hauswarts können 80 % der Kosten als Betriebskosten umgelegt werden.
    AG Charlottenburg
    22.06.2005
  2. 211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
    Leitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005
  3. 213 C 573/04 - Nicht vorhandener Balkon kein Negativmerkmal; Mieterhöhung und ortsübliche Betriebskosten bei Bruttomiete
    Leitsatz: Bei einer Mieterhöhung einer Bruttokaltmiete ist ein nicht vorhandener Balkon kein Negativmerkmal im Sinne eines nicht nutzbaren Balkons. Bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Nettomiete sind die ortsüblichen Betriebskosten von der Bruttomiete abzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.03.2005
  4. 214 C 382/04 - Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform nach wie vor in Kraft
    Leitsatz: Sowohl Wortlaut als auch Sinn der Übergangsvorschriften ergeben, daß das wenige Monate nach dem Mietrechtsreformgesetz erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die mietrechtlichen Überleitungsvorschriften nicht obsolet machen wollte.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005
  5. 214 C 426/04 - Rückwirkende Betriebskostenerhöhung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Eine Klausel, die bei vereinbarter Bruttokaltmiete eine unbeschränkte rückwirkende Geltendmachung von Betriebskostenerhöhungen seit Vertragsabschluß bzw. vom Zeitpunkt der Entstehung an zuläßt, ist gemäß § 307 BGB unwirksam. 2. Der Mieter ist nicht befugt, die durch spätere Modernisierung hinzugekommenen Kabelgebühren aus der Abrechnung herauszustreichen, weil er kein Interesse mehr an einem Kabelanschluß hat. 3. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch den Mieter setzt seine entsprechende Erklärung in Textform nach Abrechnung voraus, die ab deren Zugang wirkt. 4. Eine eigenmächtige Senkung des Betriebskostenvorschusses ohne Anpassungserklärung ist unzulässig.
    AG Charlottenburg
    13.01.2005
  6. 219 C 97/05 - Warmwasser als Entwässerungskosten; Warmwasserkosten bei Vereinbarung einer Bruttokaltmiete
    Leitsatz: 1. Kosten der Entsorgung des Warmwassers sind nicht als Kosten der Versorgung mit Warmwasser i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 2 HeizkV umlagefähig, sondern nur als Kosten der Entwässerung i. S. d. §§ 2 Nr. 3 BetrKV. 2. Haben die Parteien eine Bruttokaltmiete vereinbart, so sind die Kosten der Wasserversorgung daneben nicht als Kosten der Versorgung mit Warmwasser umlagefähig, wenn sie bereits in der Bruttomiete enthalten waren. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    27.10.2005
  7. 220 C 450/04 - Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien; Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Bei einer Heizkostenabrechnung kann der Mieter verlangen, daß ihm Listen über die Meßwerte der Verbrauchsdaten aller anderen Wohnungen vorgelegt werden; Vorschriften des Datenschutzes stehen dem nicht entgegen.
    AG Charlottenburg
    03.05.2005
  8. 221 C 259/02 - Keine Minderung bei unterschiedlicher Wohnflächenberechnung der Terrasse; Mietmangel
    Leitsatz: Ein zur Minderung berechtigender Mangel der Wohnung liegt bei einer Abweichung zwischen der anzurechnenden und der im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl um mehr als 10 % dann nicht vor, wenn die Differenz nur deshalb zustande kommt, weil die Terrasse mit 50 % anstatt mit 25 % angesetzt ist. (Leitsatz des Einsenders)
    AG Charlottenburg
    21.12.2005
  9. 224 C 122/05 - Kein Abwohnen der Modernisierungsmaßnahmen des Mieters
    Leitsatz: Der Vermieter kann sich auch dann nicht bei einer Mieterhöhung auf das Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" berufen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß der Mieter die Gasetagenheizung auf eigene Kosten einbaut, und das Eigentum daran mit der Fertigstellung auf den Vermieter übergeht und der Mieter in den ersten zehn Jahren nach dem Umbau von einem Nachmieter Erstattung der Kosten verlangen kann.
    AG Charlottenburg
    06.10.2005
  10. 228 C 111/05 - Unwirksame Quotenklausel; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine Quotenklausel, wonach der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages zu übernehmen hat, ist unwirksam, wenn dem Mieter nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, der Voranschlag sei überhöht.
    AG Charlottenburg
    29.11.2005