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Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 649)

  1. V ZR 235/04 - Beschluß über "Ausfrieren" des einzelnen Wohnungseigentümers wirksam; Versorgungssperre; Ermächtigung für einzelne Wohnungseigentümer
    Leitsatz: 1. Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam. 2. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.
    BGH
    10.06.2005
  2. III ZR 436/04 - Fristlose Kündigung des Baubetreuervertrages
    Leitsatz: Ein auf wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens ("finanzwirtschaftliche Baubetreuung") gerichteter Dienstvertrag mit dem Bauherrn verpflichtet den Dienstverpflichteten regelmäßig zur Leistung von "Diensten höherer Art". Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Dienstverhältnisses kann grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Vertragspartei ausgeschlossen werden.
    BGH
    09.06.2005
  3. IX ZR 160/04 - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorrangig gegenüber früherer Abtretung
    Leitsatz: a) Ist ein Mietzinsanspruch bereits vor Begründung des Grundpfandrechts, aus dem ein Gläubiger die Beschlagnahme erwirkt hat, abgetreten worden, fällt er gleichwohl in den Haftungsverband. b) Die Abtretung des Anspruchs auf den Mietzins für eine unbewegliche Sache an einen bevorrechtigten Grundpfandrechtsgläubiger wird selbst im Falle der Beschlagnahme durch einen nachrangigen Grundpfandrechtsgläubiger diesem gegenüber unwirksam.
    BGH
    09.06.2005
  4. VII ZR 43/04 - ?
    Leitsatz: Ein Vorbringen darf im frühen ersten Termin nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nach der Sach- und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin von vornherein ausscheidet.
    BGH
    09.06.2005
  5. VI ZR 219/04 - Beweislastverteilung bei Ansprüchen aus Verletzung der Streupflicht; Winterdienst; Schnee- und Eisbeseitigung; Verkehrssicherung
    Leitsatz: Stützt ein Geschädigter seinen Anspruch auf eine Verletzung der Streupflicht des Eigentümers, obliegt dem Geschädigten die Beweislast. Bei einem Streit darüber, ob die zeitlichen Grenzen der Streupflicht beachtet sind, hat der Geschädigte darzutun, daß zur Zeit des Unfalls bereits oder noch eine Streupflicht bestand. Beruft sich der in Anspruch genommene Grundstückseigentümer auf eine Ausnahmesituation, die z. B. wegen eines anhaltenden starken Schneefalls ein Streuen mit abstumpfenden Mitteln zwecklos macht, trifft den Eigentümer die Beweislast für das Vorliegen dieser besonderen Umstände. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    07.06.2005
  6. V ZR 106/04 - Nutzungsentgelt nach Ertragswert
    Leitsatz: Ermöglicht der Besitz einer Sache deren Nutzung, so ist eine auf Zahlung des objektiven Ertragswerts der Sache gerichtete Klage des Eigentümers für die Zeit ab Bösgläubigkeit des Besitzers oder Rechtshängigkeit der Herausgabeklage unabhängig davon schlüssig, wie der Besitzer die Sache genutzt hat. Es obliegt dem Besitzer einzuwenden, daß er ohne sein Verschulden ganz oder teilweise keine Nutzungen gezogen hat und deshalb einen geringeren Betrag schuldet.
    BGH
    03.06.2005
  7. V ZR 196/04 - Rechtsträgerschaft; Sondervermögen; Telefon-Hausnetz; komplexer Wohnungsbau; Scheinbestandteil; Zubehör
    Leitsatz: 1. Die bloße Rechtsträgerschaft ist kein zu dem Sondervermögen Deutsche Post der DDR gehörendes sonstiges Vermögensrecht im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV, wohl aber die Fondsinhaberschaft. 2. Ob die Deutsche Telekom AG Eigentümerin von Telefon-Hausnetzen geworden ist, die in der DDR im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus installiert wurden, hängt von der Art der Verlegung der Leitungen sowie davon ab, in wessen Grundfonds sie sich am 2. Oktober 1990 befanden.
    BGH
    03.06.2005
  8. III ZR 306/04 - Haftung des Urkundsnotars für unzureichende Belehrung
    Leitsatz: a) Der Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist (§ 5 ErbbauVO) und der Notar, z.B. aufgrund einer in dem Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht, damit rechnen muß, daß die Erwerber das Recht zur Finanzierung des Kaufpreises belasten wollen. b) Der Notar ist in derartigen Fallgestaltungen weiter verpflichtet, die Erwerber über die Gefahren einer "gespaltenen" Eigentümerzustimmmung zu belehren und ihnen Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, aufzuzeigen.
    BGH
    02.06.2005
  9. V ZB 32/05 - Teilrechtsfähigkeit der Wohnungeigentümergemeinschaft; Haftung des Wohnungseigentümers; Verwalterrechte; Einzelwirtschaftsplan
    Leitsatz: 1. a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. b) Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. c) Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfaßt. d) Zu den pfändbaren Ansprüchen der Gemeinschaft gehören der Anspruch, ihr die finanzielle Grundlage zur Begleichung der laufenden Verpflichtungen durch Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Deckungsumlage) oder die Jahresabrechnung zu verschaffen, sowie Ansprüche aus Verletzung dieser Verpflichtung. 2. Soweit der Verwalter als Organ der Gemeinschaft nicht kraft Gesetzes zur Vertretung berechtigt ist, werden seine Kompetenzen durch solche der Wohnungseigentümer ergänzt, denen die entsprechende Bevollmächtigung des Verwalters oder die Fassung des von ihm nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführenden Beschlusses obliegt. 3. Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer. 4. Der Einzelwirtschaftsplan gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Wirtschaftsplans. Die Genehmigung eines Wirtschaftsplans ohne Einzelwirtschaftsplan ist auf Antrag für ungültig zu erklären.
    BGH
    02.06.2005
  10. VIII ZR 216/04 - Mietansprüche im Urkundenprozeß
    Leitsatz: Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.
    BGH
    01.06.2005