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  1. BVerwG 4 C 10.04 - Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; Auswirkungen
    Leitsatz: Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten. Bei der Berechnung der Verkaufsfläche sind auch die Thekenbereiche, die vom Kunden nicht betreten werden dürfen, der Kassenvorraum (einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Ware und Entsorgen des Verpackungsmaterials) sowie ein Windfang einzubeziehen. Da der Typus des der wohnungsnahen Versorgung dienenden Einzelhandelsbetriebs häufig nicht mehr allein anhand der Großflächigkeit bestimmt werden kann, kommt dem Gesichtspunkt der Auswirkungen in § 11 Abs. 3 BauNVO erhöhte Bedeutung zu.
    BVerwG
    24.11.2005
  2. VII ZB 76/05 - Schiedsgutachterkosten nicht erstattungsfähig nach § 91 ZPO
    Leitsatz: Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich nicht als Prozeßkosten erstattungsfähig.
    BGH
    24.11.2005
  3. VII ZR 87/04 - Angebot, Bindung an Ausschreibung als -; Ausschreibung, Bindung an -; Vertragsangebot, Bindung an -; Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorformulierung von - durch Dritten
    Leitsatz: Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, daß er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlaßt, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, daß der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen mußte. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.
    BGH
    24.11.2005
  4. V ZB 103/05 - Geschäftswert für Grundstückskaufvertrag; Wert der Bauverpflichtung für Kostenrechnung
    Leitsatz: a) Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags bestimmt sich nach dem Gesamtwert der Leistungen des Käufers; ist der Verkehrswert des verkauften Grundstücks höher, ist dieser maßgebend. b) Die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskauf- vertrag ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO, auch wenn der Verkäufer kein wirtschaftliches, sondern ein ideelles Interesse an der Erfüllung der Verpflichtung hat. c) Gewährt der Grundstücksverkäufer dem Käufer für die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung einen Preisnachlaß, ist mangels anderer Anhaltspunkte die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert des Grundstücks als Wert der übernommenen Verpflichtung anzusetzen; entspricht der Kaufpreis dem Verkehrswert, ist der Wert der Verpflichtung grundsätzlich mit einem prozentualen Anteil des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
    BGH
    24.11.2005
  5. V ZB 24/05 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr
    Leitsatz: Besteht im Fall der Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners, darf ein Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen oder durch die Anordnung geeigneter konkreter Betreuungsmaßnahmen entgegenwirkt.
    BGH
    24.11.2005
  6. V ZB 81/05 - Keine Zwangsverwaltungskosten bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum; Vorschußzahlungen der Eigentümergemeinschaft; Wohngeld; Sondereigentum; Rechtsbeschwerde
    Leitsatz: 1. Kosten im Sinne der §§ 788 II, 103 I ZPO sind nur diejenigen, die ein Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung einer titulierten Forderung einwendet. 2. Bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum sind Erträge voraussichtlich nicht zu erzielen, so daß die Ergreifung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keinen Sinn macht. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    24.11.2005
  7. V ZB 98/05 - Zwangsversteigerungsverfahren; unwirksames Gebot; Scheingebot
    Leitsatz: 1. Gebote in der Zwangsversteigerung, die unter der Hälfte des Grundstückswerts liegen, sind nicht allein aus diesem Grund unwirksam und zurückzuweisen; gibt ein an dem Erwerb des Grundstücks interessierter Bieter ein solches Gebot nur ab, um die Rechtsfolgen des § 85 a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist das weder rechtsmißbräuchlich noch ist das Gebot unwirksam oder ein Scheingebot. 2. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters ist unwirksam und zurückzuweisen, wenn er von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann.
    BGH
    24.11.2005
  8. V ZB 94/05 - Wasserversorgungsdienstbarkeit; Berücksichtigung bei der Aufstellung des geringsten Gebotes
    Leitsatz: Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Wasserversorgungsunternehmens gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 9 GBBerG, § 1 SachenR-DV ist im Rahmen der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks bei der Aufstellung des geringsten Gebotes zu berücksichtigen, sofern das (vorrangige) Recht eingetragen ist oder die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 ZVG vorliegen.
    BGH
    24.11.2005
  9. V ZB 23/05 - Selbständigkeit und Vereinigung von Grundstücken, Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Verliert ein belastetes Grundstück durch Vereinigung mit einem anderen Grundstück die Selbständigkeit, so ruhen die Belastungen auf dem Teil des neuen Grundstücks, der vor der Vereinigung Belastungsgegenstand war. b) In einem solchen Fall ist der Gläubiger des Rechts, das auf dem früheren selbständigen Grundstück gelastet hat, nicht gehindert, einem Zwangsversteigerungsverfahren beizutreten, das das vereinigte neue Grundstück betrifft. Dabei ist es unerheblich, ob das frühere Grundstück, weil katastermäßig nicht verschmolzen, als Flurstück fortbesteht oder ob es auch als Flurstück nicht mehr existiert, da auch im letzteren Fall anhand der Genese der Flächenabschnitt ermittelt werden kann, auf den sich die Belastung mit welcher Rangfolge erstreckt.
    BGH
    24.11.2005
  10. V ZB 133/05 - Zwangsverwaltung, Mindestvergütung
    Leitsatz: Sind mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte Gegenstand einer Zwangsverwaltung, fällt die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV für jedes der in Besitz genommenen Grundstücke oder Substrate der grundstücksgleichen Rechte gesondert an, wenn sie keine wirtschaftliche Einheit bilden (Fortführung von BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 33/03, ZfIR 2005, 69).
    BGH
    24.11.2005