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Suchergebnis Urteilssuche (631 - 640 von 649)

  1. VerfGH 66/99 - Gericht muß geltend gemachten Kündigungsgrund prüfen; rechtliches Gehör; fehlerhafte Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn ein Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus mehreren Gründen gekündigt wird, das Gericht aber einen dieser (erheblichen) Kündigungsgründe in seiner Entscheidung unberücksichtigt läßt (hier: schuldhafte Falschabrechnung von Betriebskosten durch Vermieter). (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    19.01.2005
  2. 63 S 354/04 - Kündigung mit Zahlungsrückstand aus Vorvermietungszeit
    Leitsatz: Ein Vermieter kann sich zur Begründung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht auf einen Rückstand berufen, der vor dem Eigentumsübergang entstanden ist, es sei denn, diese Mietrückstände sind ihm vom Veräußerer/Vorvermieter abgetreten worden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.01.2005
  3. 9 K 3291/99 - unlautere Machenschaft; Androhung der Entziehung einer Hofstelle; Nötigung
    Leitsatz: Die Androhung der Entziehung einer Hofstelle wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls stellt keine unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    17.01.2005
  4. 67 S 273/04 - Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" im Mietspiegel
    Leitsatz: Das Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" im Berliner Mietspiegel ist nicht gegeben, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag die Kosten für die Instandhaltung der Gasetagenheizung einschließlich Wartung auf eigene Kosten zu übernehmen hat.
    LG Berlin
    17.01.2005
  5. 63 S 357/04 - Beseitigung von Schimmelpilz trotz fehlenden Baumangels bei (Alt-) Bauerrichtung
    Leitsatz: Der Vermieter ist zur Instandsetzung (vorliegend nachhaltige Schimmelpilzbeseitigung) verpflichtet, selbst wenn bei Errichtung des Hauses die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen technischen bzw. baumäßigen Normen und Richtlinien eingehalten worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.01.2005
  6. 82 T 12/05 - Vermieterpfandrecht und Wohnungsräumung
    Leitsatz: Die Geltendmachung des die unpfändbaren Sachen nicht umschließenden Vermieterpfandrechts ist in aller Regel kein zulässiger Weg, die Räumungskosten zu mindern. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.01.2005
  7. V ZR 113/04 - Kein Schadensersatz auf ein Nutzungsrecht für Stellplatz
    Leitsatz: 1. Ein Kaufvertrag, wonach der bisherige Alleineigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz überträgt, ist nicht auf eine unmögliche Leistung gerichtet, da ein Beschluß der Miteigentümer jederzeit gefaßt werden kann. 2. Der Schadensersatzanspruch des Käufers setzt Verzug und Nachfristsetzung voraus. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    14.01.2005
  8. V ZR 139/04 - Kaufvertrag, Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: a) Ein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages kann nicht mit dem Antrag auf Verurteilung zum Abschluß eines Kaufvertrags, sondern nur in der Weise durchgesetzt werden, daß der Gläubiger den Schuldner auf Annahme eines vom ihm selbst zuvor formgerecht erklärten Angebots oder auf Abgabe eines solchen, von dem Gläubiger später anzunehmenden, Angebots in Anspruch nimmt. b) Eine Klage auf Abgabe oder Annahme eines Angebots ist zur Verfolgung von Ankaufsansprüchen nach § 61 SachenRBerG nicht zu-lässig; hierfür stehen nur die Klage nach § 108 SachenRBerG einerseits und nach §§ 104 bis 107 SachenRBerG andererseits zur Verfügung. c) In dem Verfahren nach § 108 SachenRBerG kann weder über die anzukaufende Fläche noch über den anzusetzenden Kaufpreis oder die Verpflichtung des Nutzers, dem Eigentümer ein Wege- oder Leitungsrecht einzuräumen, entschieden werden. Der Notar hat nach entsprechender Aufklärung in den notariellen Vermittlungsvorschlag auch einen Regelungsvorschlag zu der anzukaufenden Fläche, zu dem Preis und eine Verpflichtung zu der Bestellung eines Wege- oder Leitungsrechts aufzunehmen (Fortführung von Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, ZOV 2001, 238 = VIZ 2001, 503, 505; Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 239/00, ZOV 2001, 237 = NJW 2001, 3053, 3054). d) Eine Bereinigungslage kann nicht bei jeder baulichen Nutzung angenommen werden, bei der die nach dem Recht der DDR mögliche dingliche oder vergleichbare Absicherung versäumt wurde, sondern nur, wenn die faktische Nutzung des fremden Grundstücks nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. e) Die erforderliche Billigung staatlicher Stellen der DDR muß nicht vor oder im Zusammenhang mit der Vornahme der Errichtung des Gebäudes oder Bauwerks, sondern kann auch nachträglich erfolgt sein. f) Kaufgegenstand i. S. v. § 65 SachenRBerG ist der im Grundbuch als einzelnes Grundstück eingetragene Teil der Erdoberfläche. Maßgeblich ist nicht der Zuschnitt bei Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 1994, sondern der Zuschnitt bei Inkrafttreten des Art. 233 § 2 a EGBGB am 22. Juli 1992. g) Eine Restfläche ist im Sinne von § 27 Abs. 1 SachenRBerG nur dann nicht wirtschaftlich nutzbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung von § 27 Abs. 3 SachenRBerG keinen Zuweg hat.
    BGH
    14.01.2005
  9. 214 C 426/04 - Rückwirkende Betriebskostenerhöhung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Eine Klausel, die bei vereinbarter Bruttokaltmiete eine unbeschränkte rückwirkende Geltendmachung von Betriebskostenerhöhungen seit Vertragsabschluß bzw. vom Zeitpunkt der Entstehung an zuläßt, ist gemäß § 307 BGB unwirksam. 2. Der Mieter ist nicht befugt, die durch spätere Modernisierung hinzugekommenen Kabelgebühren aus der Abrechnung herauszustreichen, weil er kein Interesse mehr an einem Kabelanschluß hat. 3. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch den Mieter setzt seine entsprechende Erklärung in Textform nach Abrechnung voraus, die ab deren Zugang wirkt. 4. Eine eigenmächtige Senkung des Betriebskostenvorschusses ohne Anpassungserklärung ist unzulässig.
    AG Charlottenburg
    13.01.2005
  10. IX ZR 33/04 - Verjährung für Insolvenzanfechtung
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO berechnet sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB auch dann, wenn das Insolvenzverfahren um 0.00 Uhr eines bestimmten Tages eröffnet worden ist.
    BGH
    13.01.2005