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Suchergebnis Urteilssuche (611 - 620 von 649)
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9 C 440/05 - Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer; BetriebskostenLeitsatz: Die Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer muß unverzüglich, d. h. im Regelfall binnen zwei Wochen nach Zugang des entsprechenden Grundsteuerbescheides erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte15.11.2005
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23 C 1282/04 - Nacktsonnen als Kündigungsgrund; Störung des Hausfriedens; Gebot der RücksichtnahmeLeitsatz: Auch anstößiges Nacktsonnen stellt in der Regel keine kündigungserhebliche Störung des Hausfriedens dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Merzig05.08.2005
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14 C 384/05 - Keine Pflanzentröge auf FensterbänkenLeitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters auf Außenfensterbänken einer Erdgeschoßwohnung und dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich Pflanzentröge aufzustellen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg15.11.2005
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14 C 612/04 - Keine Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für weit zurückliegende ZeiträumeLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, für länger zurückliegende Zeiträume die Betriebskosten abzurechnen, wenn eine Nachzahlungspflicht des Mieters nicht ersichtlich ist (Abgrenzung zu BGH GE 2003, 919).AG Lichtenberg16.02.2005
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6 C 369/04 - Angabe der Drittmittel im MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Drittmittel im Sinne des § 558 Abs. 5 BGB sind auch bei einer Förderung nach den ModInstRL 95 zu berücksichtigen; insoweit ist auf den durch den Fördergeber bestimmten Verwendungszweck abzustellen. 2. Der Vermieter muß auch dann Drittmittel für den Mieter nachvollziehbar angeben, wenn ihm nur unzureichende Unterlagen über die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Verfügung stehen oder diese Angabe erheblichen Aufwand bereiten würde. 3. Die Angabe von Drittmitteln ist bei einer vereinbarten Mietobergrenze auch dann notwendig, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten abgeschlossen wird.AG Lichtenberg01.02.2005
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6 C 442/04 - Keine Nutzungsentschädigung für RückgabetagLeitsatz: Für den Tag der Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter keine Nutzungsentschädigung.AG Lichtenberg26.04.2005
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13a M 798/05 - Beschränkter Räumungsauftrag bei umfassender Geltendmachung des Vermieterpfandrechts zulässigLeitsatz: Der Gläubiger eines Räumungstitels ist berechtigt, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, lediglich den Schuldner aus der Wohnung zu setzen und an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend zu machen.AG Leer10.03.2005
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30 M 8008/05 - Keine Überprüfung der Unpfändbarkeit durch Gerichtsvollzieher; Vermieterpfandrecht und RäumungLeitsatz: 1. Der Vermieter darf bei der Räumungsvollstreckung sein Pfandrecht an der gesamten Habe des Schuldners geltend machen mit der Folge, daß der Gerichtsvollzieher kein Speditionsunternehmen beauftragen und dafür keinen Kostenvorschuß verlangen kann. 2. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch verpflichtet, die zu räumende Wohnung nach persönlichen Unterlagen des Schuldners zu durchsuchen und dafür auch Hilfskräfte hinzuzuziehen, für die Vorschuß verlangt werden kann. 3. Die Hinzuziehung von Hilfskräften scheidet aus, wenn der Räumungsauftrag sich auf eine leere Wohnung bezieht. Ist entgegen den Angaben des Vermieters die Wohnung nicht leer, muß die Zwangsvollstreckung eingestellt werden.AG Köpenick24.05.2005
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32 M 8009/05 - Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des VermieterpfandrechtsLeitsatz: Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).AG Köpenick14.02.2005
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32 M 8139/04 - Auftrag zur Teilräumung vom Gerichtsvollzieher zu beachtenLeitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Räumungsauftrag nicht berechtigt, ein Transportunternehmen hinzuzuziehen, wenn der Gläubiger an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend macht und in der Wohnung lagernden Müll selbst entfernen will. 2. Der Gerichtsvollzieher kann bei der Teilräumung eine Hilfskraft hinzuziehen (und darf Kostenvorschuß verlangen) für die Durchsicht der Räumlichkeiten nach persönlichen Gegenständen des Schuldners (Papiere, Zeugnisse, Fotos).AG Köpenick15.03.2005