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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 649)

  1. 9 C 336/04 - Nutzungsrecht des Mieters für Hausgarten; Gartenmitbenutzung
    Leitsatz: 1. Ist der Mieter zusammen mit Mitmietern zur Nutzung eines 2.000 m2 großen Gartens berechtigt, darf er Gartenstühle, Sonnenschirme und andere Gegenstände in der Sommersaison aufstellen. 2. Eine einseitige spätere Regelung durch den Vermieter, wonach Gegenstände nachts zu entfernen sind, ist unwirksam.
    AG Schöneberg
    14.07.2005
  2. 31 M 1040/05 - Zeitnaher Räumungstermin; Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht
    Leitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher muß nach Eingang des Räumungsauftrages einen angemessenen zeitnahen Räumungstermin festsetzen, um einen weiteren Schaden des Gläubigers durch Zeitablauf zu vermeiden. 2. Dabei darf er bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht keinen Kostenvorschuß zur Wegschaffung der Habe des Mieters verlangen.
    AG Ratingen
    05.08.2005
  3. 31 M 1173/05 - Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht; Räumung
    Leitsatz: Bei geltend gemachtem Vermieterpfandrecht ist die Beschränkung des Räumungsauftrages auf die Herausgabe der Mietsache ohne Entfernung der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände des Mieters zulässig.
    AG Ratingen
    26.08.2005
  4. 6 C 93/05 - Kündigung nur nach Abmahnung; kein Verschulden des Mieters für Tätlichkeit der Tochter gegenüber Hauswart; Beleidigungen
    Leitsatz: 1. Ein angeblicher tätlicher Angriff der Tochter der Mieterin gegenüber der Hauswartsfrau gibt kein Recht zur fristlosen Kündigung, weil dies der Mietpartei nicht zurechenbar ist. 2. Das Benutzen von Vulgärsprache stellt auch nach einer Abmahnung keinen schuldhaften Pflichtverstoß des Mieters dar, wenn auch der Hauswart sich gleichlautend ausdrückt. (Leitsätze der Einsenderin)
    AG Neukölln
    25.07.2005
  5. 8 C 251/05 - Modernisierungsankündigung wirksam trotz fehlender Abgrenzung von Instandhaltung zur Modernisierung; Wertverbesserungsmaßnahmen; Verkleinerung des Badezimmers; Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um Modernisierungsarbeiten: a) im Badezimmer dem Einbau eines Handwaschbeckens mit Armatur; das Einfliesen einer neuen Badewanne; dem Einbau eines freihängenden WCs nebst Spülvorrichtung; die Veränderung/Neuschaffung der Zu- und Abwasserleitungen für die Sanitärobjekte; die Verfliesung der Wände bis zu 2,20 m Höhe; die Verfliesung des Fußbodens; dem Ersatz der Wannenfüll- und Brausebatterie bei Notwendigkeit; dem Einbau eines Stromschutzschalters; die Installation eines Elektroanschlusses (Wandauslasses) im Bereich über dem Waschbecken zum künftigen Anschluß eines Beleuchtungskörpers sowie einer Steckdose neben dem Waschbecken; b) in der Küche dem Einbau einer Doppelspüle mit Unterschrank im Austausch gegen das vorhandene Ausgußbecken; die Anbringung eines Fliesenspiegels über der Doppelspüle. 2. Die dadurch eintretende Verkleinerung des Badezimmers auf etwa 135 cm Breite ist vom Mieter ebenso hinzunehmen wie die Notwendigkeit, Möbel in Bad und Küche anders zu stellen. 3. Die fehlende Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und die Berechnung der zu erwartenden Mieterhöhung nach den Gesamtkosten führt nicht zur Unwirksamkeit der Modernisierungsankündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    29.12.2005
  6. 14 C 371/04 - Kein Makleranspruch des Verwalters für Wohnungsvermittlung
    Leitsatz: Es entsteht kein Makleranspruch wegen Wohnungsvermittlung, wenn der Vermittler als Repräsentant des Vermieters auftritt und handelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Makler einen wirksamen Verwalterauftrag des Vermieters hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    18.02.2005
  7. 20 C 526/04 - Berliner Mietspiegel; Fluglärm; Graffiti; Kaltwasseruhr
    Leitsatz: 1. Der Mieter, der sich darauf beruft, daß eine Straße, die im Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel nicht als durch Straßen- und/oder Fluglärm hoch lärmbelastet gekennzeichnet ist, dennoch lärmbelastet ist, genügt seiner gesteigerten Darlegungslast allein mit seinem Vortrag zur Lage der Wohnung in der Einflugschneise des Flughafens Tegel und ohne konkretere Angaben zu der typischen Flughöhe über der Wohnung oder zu bestimmten Lärmmessungen nicht. 2. Das Merkmal "Lage in stark vernachlässigter Umgebung" ist bei Graffiti an den Fassaden nicht gegeben, wenn es sich dabei um stadtteiltypische Erscheinungen handelt. 3. Ein gemieteter geleaster Kaltwasserzähler ist dann kein wohnwerterhöhendes Merkmal des Berliner Mietspiegels 2003, wenn die Entgelte hierfür jährlich über die Betriebskosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
    AG Mitte
    21.03.2005
  8. 26 C 5001/03 - Verzugszinsen auf Betriebskostenguthaben
    Leitsatz: Ist der Vermieter mit der Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug, so kann der Mieter Verzugszinsen auf ein sich daraus ergebendes Guthaben seit diesem Zeitpunkt geltend machen.
    AG Mitte
    27.04.2005
  9. 32 M 8184/04 - Vermieterpfandrecht und Wohnungsräumung; Weisungen des Gläubigers über Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, sind für den Gerichtsvollzieher bindend, wenn sie mit Gesetzen und der GVGA nicht im Widerspruch stehen.
    AG Mitte
    27.01.2005
  10. 5 C 577/04 - Betriebskostenabrechnung; Minderung wg. Heizungsmängeln; Vorwegabzug für Wasser und Müll; Wärmecontracting; Belegkopien
    Leitsatz: 1. Der Vorwegabzug für Gewerbe bei der Grundsteuer nach der aus dem Einheitswertbescheid sich ergebenden Fläche ist ausreichend. Für Wasserkosten ist ein Vorwegabzug dann nicht erforderlich, wenn die Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten für das Gewerbe verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Vorwegabzug bei Müllabfuhrkosten ist entbehrlich, wenn der Gewerbemüll über eigene Mülltonnen des Gewerberaummieters entsorgt wird. 2. Die Mehrkosten bei längerer Stagnation des Kaltwassers während der Nachtzeit rechtfertigen keinen Abzug hinsichtlich der Wasserkosten. 3. Die vereinbarte Umlage der Warmwasserkosten zu 100 % bei einem Mieter scheitert nicht daran, daß nicht alle Mieter zugestimmt haben. 4. Ist bereits vor Abschluß des Mietvertrages vermieterseits die Versorgung mit Nahwärme vereinbart worden und hat sich der Vermieter im Mietvertrag diese Wärmeversorgung vorbehalten, bedarf es nicht der gesonderten Zustimmung des Mieters zu dieser Versorgungsart (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04 -, GE 2005, 664 ff.). 5. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien gegenüber dem ortsansässigen Vermieter. 6. Eine Minderung wegen Heizungsmängeln ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter nicht darlegt, auf welche Art und Weise von ihm vorgetragene Temperaturen gemessen worden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    07.09.2005