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  1. 9 C 615/04 - Mieterhöhung für Wohnung mit mietereigener Nachtstromspeicherheizung
    Leitsatz: Das Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung, in die der Mieter auf eigene Kosten eine Nachtstromspeicherheizung anstelle der vorhandenen Kachelöfen eingebaut hat, auf der Grundlage von Vergleichswohnungen, ist nicht ausreichend begründet, wenn nicht angegeben wird, ob die Heizungen der Vergleichswohnungen vom jeweiligen Mieter oder Vermieter gestellt wurden.
    AG Spandau
    04.05.2005
  2. 102 C 242/99 - Keine Minderung wegen Wohnflächendifferenz bei fehlender Wohnflächenangabe im Mietvertrag
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Mietminderungsanspruch wegen einer Wohnflächendifferenz, wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche nach Quadratmetern angegeben ist. Eine im Bauträgervertrag verzeichnete Wohnungsgröße ist für die mietvertragliche Gewährleistung ohne Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.02.2005
  3. 104a C 226/05 - Mieterwechsel; Zwischenablesung; Gradtagszahl; zeitanteilige Umlage des verbrauchsabgängigen Heizungs- und Warmwasserkosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf ohne anderweitige Vereinbarung weder den verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten nach Gradtagszahlen noch den verbrauchsabhängigen Anteil der Wasserkosten zeitanteilig umlegen, wenn er die bei Mieterwechsel technisch mögliche Zwischenablesung unterlassen hat. 2. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO betrifft nur den Fall, daß eine Verbrauchserfassung nicht möglich ist, gilt aber nicht, wenn trotz ordnungsgemäßer Funktion der Verbrauchserfassungsgeräte auf eine mögliche Zwischenablesung bewußt verzichtet wird.
    AG Schöneberg
    05.10.2005
  4. 106 C 311/05 - Keine Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung; Schätzungen
    Leitsatz: Der Mieter hat bei fristgerechter Abrechnung keinen Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Abrechnung formell wirksam ist, auch wenn sie - unzulässigerweise - inhaltlich auf Schätzungen beruht.
    AG Schöneberg
    23.12.2005
  5. 11 C 607/04 - Abzug der konkreten Betriebskosten bei Mieterhöhung einer Bruttomiete; Betriebskostenpauschale
    Leitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel müssen die konkreten Betriebskosten abgezogen werden; die Bezugnahme auf die im Mietspiegel angegebenen durchschnittlichen Betriebskosten reicht nicht.
    AG Schöneberg
    02.08.2005
  6. 3 C 253/95 - Konkludenter Vertragschluß nach Aufstellen einer Mülltonne
    Leitsatz: Ein konkludenter Vertragsschluß durch Aufstellen einer Mülltonne und anschließender Benutzung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Tonne bereits durch einen Dritten vertraglich belegt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    20.09.2005
  7. 6 C 168/04 - Fenstereinbau; Balkonanbau als Modernisierung
    Leitsatz: 1. Der Anbau eines weiteren Balkons stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar. 2. Eine Wertverbesserung ist dann zu verneinen, wenn der durch ein zusätzliches Fenster geschaffene Gebrauchswertvorteil wegen des gleichzeitig eingetretenen Verlustes der einzig größeren Stellfläche vor dem eingebauten Fenster nicht ins Gewicht fällt.
    AG Schöneberg
    09.02.2005
  8. 6 C 430/05 - Fahrradanhänger im Hof
    Leitsatz: Der Mieter ist berechtigt, einen Fahrradanhänger, der zum Transport von zwei Kleinkindern benutzt wird, im Hof des Mietshauses abzustellen, wenn zumutbare anderweitige Abstellmöglichkeiten fehlen und die anderen Mieter dadurch nicht belästigt werden.
    AG Schöneberg
    12.12.2005
  9. 8 C 101/04 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Kunststofffliesen im Badezimmer; Kühlschrank; Leitungen über Putz; Kastendoppelfenster und Isolierglasfenster; Einbauschrank; Abstellraum; nutzbarer Balkon; keine ruhige Wohnlage bei Kneipen in der Nachbarschaft
    Leitsatz: Einzelheiten zu den Merkmalgruppen des Berliner Mietspiegels 2003.
    AG Schöneberg
    03.02.2005
  10. 11 C 165/04 - Ordentliche Kündigung wg. Aufrufs zum Kampf gegen Vermieter durch Flugblätter; Pflichtverletzung des Mieters
    Leitsatz: Es liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende schuldhaft nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor, wenn der Mieter selbst durch Flugblätter zum Kampf gegen den Vermieter aufruft bzw. das Abwerfen von Flugzetteln mit entsprechendem Inhalt aus einem Zimmer seiner Wohnung nicht verhindert. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.03.2005