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Suchergebnis Urteilssuche (561 - 570 von 649)

  1. 1 K 1625/03 - Globalanmeldung, JCC, Anmeldungsunterlagen
    Leitsatz: Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unabhängig davon, ob sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich das beanspruchte Grundstück und das Eigentum eines Juden ergeben (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 68.02 - und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - ZOV 2005, 106). Insbesondere sind für eine wirksame Globalanmeldung der JCC nicht "zielführende" Angaben in dem Sinne erforderlich, daß die Bezeichnung der in Bezug genommenen Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung Hinweise darauf ergeben, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist oder daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (entgegen BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -).
    VG Potsdam
    17.02.2005
  2. 14 C 612/04 - Keine Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für weit zurückliegende Zeiträume
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, für länger zurückliegende Zeiträume die Betriebskosten abzurechnen, wenn eine Nachzahlungspflicht des Mieters nicht ersichtlich ist (Abgrenzung zu BGH GE 2003, 919).
    AG Lichtenberg
    16.02.2005
  3. XII ZR 162/01 - Entlassung des Mieters bei Nachmieterklausel nur bei wirksamem Eintritt des Nachmieters in das Mietverhältnis
    Leitsatz: a) Zur Auslegung einer Klausel, die den Mieter berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem langfristigen Mietvertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, und zu den sich daraus ergebenden Voraussetzungen eines Mieterwechsels. b) Zur Beweislast für eine Verletzung der Pflicht des Vermieters, den Kündigungsschaden (hier: Mietausfall) abzuwenden oder zu mindern.
    BGH
    16.02.2005
  4. XII ZR 24/02 - Vorbehaltlose Mietzahlung und Mietminderung; nach Mietbeginn auftretender Mangel: Keine analoge Anwendung von § 536 b BGB
    Leitsatz: Tritt im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auf, zahlt der Mieter den Mietzins gleichwohl längere Zeit vorbehaltlos weiter, ist die Minderung nicht in analoger Anwendung von § 536 b BGB ausgeschlossen (Fortführung von BGHZ 155, 380 = GE 2003, 1145). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    16.02.2005
  5. XII ZR 46/03 - Beschwerdewert; Erholungsgrundstück; Nutzungsentgelt; Feststellungsabschlag; Räumungsklage
    Leitsatz: Der Beschwerdewert einer Klage auf Räumung eines mit Nutzungsvertrag auf Lebenszeit überlassenen Erholungsgrundstücks richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des Nutzungsentgeltes. Dasselbe gilt für die Klage auf Feststellung, daß der Nutzer verpflichtet ist, ein Nutzungsentgelt zu zahlen, abzüglich eines Feststellungsabschlages von 20 %.
    BGH
    16.02.2005
  6. 67 S 433/05 - Entwässerungskosten; Abwassergrube; Betriebskosten
    Leitsatz: Der Vermieter darf die durch die Umstellung der Entwässerung auf eine neue Abwassergrube entstehenden dreifach höheren Kosten nicht auf den Mieter umlegen, wenn er nicht darlegt, daß ihm die Wiederherstellung des bei Vertragsschluß bestehenden Anschlusses unzumutbar war. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.02.2005
  7. VIII ZR 48/04 - Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei verbindlichem Fristenplan mit Verlängerungsmöglichkeiten durch den Vermieter nach billigem Ermessen
    Leitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel ist wirksam, wenn zwar Fristen für die Ausführung von Arbeiten vorgegeben sind, der Vermieter diese Fristen aber nach billigem Ermessen in Ausnahmefällen verlängern kann (Ergänzung zu BGH GE 2005, 51). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    16.02.2005
  8. VIII ZR 6/04 - Nachträglicher Ausgleich der Zahlungsrückstände macht nur fristlose, nicht fristgemäße Kündigung unwirksam
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, läßt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung. Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB), zu berücksichtigen.
    BGH
    16.02.2005
  9. 7 U 140/04 - Tarife der Berliner Wasserbetriebe nach der Teilprivatisierung
    Leitsatz: § 315 Abs. 3 BGB ist auf die Vertragsverhältnisse zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden anwendbar, da auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17. Mai 1999 (TeilPrivG) mit Wirkung zum 1. Januar 2000 eine einseitige Leistungsbestimmung durch die Berliner Wasserbetriebe erfolgt. Die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit ihrer Tarife liegt zwar bei der Kl. Wenn die Kl. ihrer Darlegungs- und Beweislast aber entsprochen hat, genügt es nicht, daß der Bekl. die Billigkeit der Tarife schlicht bestreitet. Der Bekl. muß sich vielmehr substantiiert zu den Tatsachen erklären, die seinen Bereich betreffen.
    KG
    15.02.2005
  10. X ZR 87/04 - Zinsanspruch der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) nach Rechnungsstellung; Müll; Straßenreinigung
    Leitsatz: Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach § 284 Abs. 2 BGB kann auch einseitig gemäß § 315 BGB erfolgen. Dazu bedarf es keiner Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn privatrechtliche Entgelte für im öffentlichen Interesse erbrachte Entsorgungsleistungen aufgrund eines Anschluß‑ und Benutzungszwangs geschuldet werden. (Fortführung von BGH, Urteil vom 3. November 1983 ‑ III ZR 227/82, MDR 1984, 558) Werden Entsorgungsentgelte aufgrund eines Anschluß‑ und Benutzungszwangs einseitig bestimmt, so muß sich die Entgelterhebung an öffentlich-rechtlichen Maßstäben messen lassen. Dies kann dazu führen, daß auch bei kalendermäßig festgelegten Leistungszeitpunkten die Übersendung einer Rechnung an den Entgeltschuldner Voraussetzung der Fälligkeit ist.
    BGH
    15.02.2005