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2 K 1470/96 GE - Enteignungspraxis; Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Staatsangehörigkeit; Bodenreformgrundstück; faktische EnteignungLeitsatz: 1. Die Verantwortung der Besatzungsmacht erstreckte sich auf die von den deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis selbst dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewandt wurden, und zwar solange die Besatzungsmacht in dem betreffenden Einzelfall aufgrund ihrer Hoheitsgewalt nicht ausdrücklich oder mißbilligend und korrigierend tätig wurde. 2. Ist daher ein Enteignungsbetroffener in den Jahren 1939 bis 1945 von den deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger angesehen worden, und sind während der sowjetischen Besatzungszeit keine abweichenden Erkenntnisse aufgetaucht, durften auch die mit der Enteignung befaßten Stellen bei der Frage, ob das Enteignungsverbot für ausländische Staatsangehörige zu beachten war, die betreffende Person als (auch) deutschen Staatsangehörigen behandeln. 3. Die Besatzungsmacht muß sich in einer ausdrücklichen, eine Enteignungsmaßnahme mißbilligenden und korrigierenden Weise verhalten haben, um ein konkretes Enteignungsverbot annehmen zu können; dazu reicht ein für einzelne Vermögenswerte ausgesprochenes Enteignungsverbot nicht aus.VG Gera26.01.2005
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6 K 535/99 - Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; FreizeitgrundstückLeitsatz: 1. Die Zuordnung als Verwaltungsvermögen setzt voraus, daß das Vermögen unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient und die zweckentsprechende Verwendung öffentlich-rechtlich gesichert ist. 2. Ein Grundstück stellt kommunales Finanzvermögen dar, wenn die Gemeinde mit seiner Hilfe für die Schaffung örtlicher Freizeitmöglichkeiten gesorgt hat, die den Freizeit- und Erholungswert auch für den bloßen Betrachter erhöhten, auch wenn der Grundstückszugang der Allgemeinheit nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar über einen Verein eröffnet war, dessen Mitgliedschaft allen offen stand.VG Frankfurt (Oder)26.01.2005
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2 K 202/03 - Ausgleichsleistung; Vorschubleisten; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Beweislast; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsauschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Beschäftigung von Straf- oder KriegsgefangenenLeitsatz: 1. Ausgleichsleistungen gem. § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchsteller Straf- oder Kriegsgefangene beschäftigt hat oder Mitglied der NSDAP gewesen ist. 2. Der Ausschluß wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit setzt vielmehr voraus, daß eine besondere Menschenverachtung, Grausamkeit oder gezielte Erniedrigung des Menschen zum bloßen Objekt zu der an sich schon gegebenen Verletzung des Rechts hinzutritt. 3. Die Nichterweislichkeit der Voraussetzungen der Ausschlußvorschrift geht zu Lasten der Behörde, die sich auf den anspruchshindernden Tatbestand beruft.VG Dresden25.01.2005
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VG 31 A 492.03 - Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Hauptschuldiger; VorschubleistenLeitsatz: Die Wertung nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG, jemand habe dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleitet, kann nicht allein darauf gestützt werden, daß er Aktivist und Militarist im Sinne der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 war.VG Berlin18.03.2005
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VG 31 A 491.03 - Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Wertermittlung; UnternehmensschädigungLeitsatz: Ein Einheitswert oder Ersatzeinheitswert ist i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG unverwertbar, wenn Wiederaufnahmegründe i. S. v. § 580 Nr. 7 b ZPO vorliegen, deren Berücksichtigung bei der Wertermittlung zu gesetzlich näher bestimmten abweichenden Ergebnissen führt. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin11.11.2005
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VG 31 A 46.04 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; EntschädigungsanspruchLeitsatz: 1. Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen beginnt mit Bestandskraft der Entscheidung über die Ablehnung der Rückübertragung. 2. Eine rechtzeitige Anmeldung von Entschädigungsansprüchen liegt nicht in der Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen gemäß der Anmeldeverordnung.VG Berlin29.04.2005
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VG 31 A 347.04 - Unwürdigkeit; Kriegsgefangene; Menschlichkeitsgrundsätze; Bindungswirkung; besatzungsrechtliche Maßnahme; besatzungshoheitliche Maßnahme; Ausgleichsleistung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; AusschließungsgrundLeitsatz: 1. Die Bindungswirkung eines die Restitution unter Berufung auf § 1 Abs. 8 Buchstabe a) VermG versagenden Bescheids beschränkt sich für das Verfahren auf Gewährung einer Ausgleichsleistung auf die Feststellung einer besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Maßnahme. 2. Die Unwürdigkeit eines enteigneten Unternehmens schließt die Gewährung einer Ausgleichsleistung an Personen nicht aus, die Vermögenswerte, die nicht zum Unternehmen gehörten, gelegentlich der Enteignung des Unternehmens verloren. 3. Art. 6 Abs. 1 HLKO über die Verwendung von Kriegsgefangenen als Arbeiter gehört nicht zu den Grundsätzen der Menschlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG.VG Berlin12.08.2005
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VG 31 A 241.04 - Prozessführungsbefugnis; Sachbefugnis; Liquidationsgesellschaft; Unternehmensträger; Bemessung der Entschädigung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Entschädigungsbemessung; HypothekLeitsatz: § 2 Satz 5 Halbsatz 3 NS-VEntschG schreibt die modifizierte Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG, auf den § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 EntschG im Zusammenhang mit der Ermittlung des Reinvermögens verweist, ohne Einschränkung vor.VG Berlin25.11.2005
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VG 29 A 337.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Widmung; Fortbestand des öffentlichen NutzungsinteressesLeitsatz: 1. Unter einer Widmung im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. b VermG wird eine Erklärung der staatlichen Stellen verstanden, daß eine Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Dabei reicht bloßes behördliches Dulden einer bestimmten Nutzung nicht aus. Maßgeblich ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, daß die Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. 2. Der Restitutionsausschluß greift nicht ein, wenn vom Fortbestand der zu schützenden Nutzung nicht auszugehen ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin17.11.2005
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VG 16 A 208/04 - Subventionsabbau im öffentlich geförderten WohnraumLeitsatz: Zur Frage, wann eine Subventionskürzung als "zur Fortführung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus erforderlich und im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere auf die allgemeine Einkommensentwicklung der breiten Schichten der Bevölkerung vertretbar" angesehen werden kann.VG Berlin09.06.2005