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Urteil Vorschußanspruch des Mieters zur Beseitigung eines vom Vermieter nicht verschuldeten Mangels
Schlagworte
Vorschußanspruch des Mieters zur Beseitigung eines vom Vermieter nicht verschuldeten Mangels; Wasserschaden
Leitsätze
1. Bei einem Wasserschaden obliegt es dem Vermieter, eine in seinen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache auszuräumen; ansonsten kommt er mit der Schadensbeseitigung in Verzug, und der Mieter kann Vorschuß für die Mangelbeseitigung verlangen.
2. Eine Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung, die bei ungeklärter Schadensursache dem Mieter die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, verstößt gegen das Willkürverbot. (Leitsätze der Redaktion)
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