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Urteil Tarifbestimmungen der BSR erst im Rückforderungsprozeß auf Unbilligkeit zu überprüfen


Schlagworte

Tarifbestimmungen der BSR erst im Rückforderungsprozeß auf Unbilligkeit zu überprüfen

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot der Berliner Verfassung, wenn ein Gericht unter Verweisung der bisherigen Rechtsprechung die Leistungsbedingungen der BSR und den dort geregelten Einwendungsausschluß für wirksam erachtet. (Leitsatz der Redaktion)

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