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Urteil Keine Verpflichtung der Gemeinde für Isolierungsmaßnahmen an Nachbarwand nach Abriss
Schlagworte
Keine Verpflichtung der Gemeinde für Isolierungsmaßnahmen an Nachbarwand nach Abriss
Leitsatz
Die Gemeinde ist bei Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme nicht verpflichtet, die Bestandsfähigkeit und Funktionsfähigkeit einer Kommunmauer herzustellen.
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