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Urteil Widerruf eines Mietaufhebungsvertrages
Schlagworte
Widerruf eines Mietaufhebungsvertrages
Leitsatz
Ein in der Wohnung des Mieters abgeschlossener Mietaufhebungsvertrag ist nicht nach § 355 BGB widerruflich, weil er nicht die Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung eines Preises nach § 312 Abs. 1 BGB enthält. (Leitsatz der Redaktion)
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