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Urteil Ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung, Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters
Schlagworte
Ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung, Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters
Leitsatz
Der Mieter verletzt seine vertraglichen Pflichten u. a. dann, wenn er eine Gebrauchsüberlassung an einen Dritten vornimmt, ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Das gilt auch dann, wenn er letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat, der Mieter jedoch die Erlaubnis nicht einholt.
(Leitsatz der Redaktion)
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