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Urteil Rechtsmittelstreitwert bei Duldung von Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen
Schlagworte
Rechtsmittelstreitwert bei Duldung von Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen
Leitsatz
Der Rechtsmittelstreitwert einer auf die Duldung der Fertigung von Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen gerichteten Klage des Mieters übersteigt - im Falle der Klageabweisung - 600 € grundsätzlich nicht.
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