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Suchergebnis Urteilssuche (5 Urteile)

  1. I ZR 171/19 - Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
    Leitsatz: Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.
    BGH
    18.06.2020
  2. VIII ZR 18/20 - Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren Zeitraum
    Leitsatz: Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.11.2020
  3. VIII ZR 64/19 - Zum Erfordernis eines Sachverständigengutachtens bei Berufung auf die Sozialklausel
    Leitsatz: ...Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ...
    BGH
    26.05.2020
  4. XII ZR 62/06 - Formularmäßiger vollständiger Ausschluss der Mietminderung bei Gewerberaum; Möglichkeit der Rückforderung ausgeschlossen; vom Vermieter nicht zu vertretende Nutzungsbeeinträchtigung; Ausschluss der Minderung für laufende Miete zulässig; Mieter muss Recht auf Rückforderung bleiben
    Urteil: .... Oktober 2007 - XII ZR 24/06 -, GE 2008, 120...
    BGH
    23.04.2008
  5. IV ZR 465/21 - Corona-Verordnung, COVID-19-Pandemie, Eintritt eines Versicherungsfalls, Er-weiterung der Meldepflicht, Betriebsschließung
    Leitsatz: a)  Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 („Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe“), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar im Sinne von § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist. b)  Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.
    BGH
    18.01.2023