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Urteil Eingeschränkte Videoüberwachung in der Tiefgarage
Schlagworte
Eingeschränkte Videoüberwachung in der Tiefgarage
Leitsatz
Die eingegrenzte Videoüberwachung von im Sondereigentum befindlichen Pkw-Stellplätzen in einer Tiefgarage durch die betroffenen Sondereigentümer darf durch Mehrheitsbeschluss zugelassen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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