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Urteil Fristgemäße Kündigung trotz Ausgleichs der Zahlungsrückstände innerhalb der Schonfrist nach jahrelanger Mietminderung
Schlagworte
Fristgemäße Kündigung trotz Ausgleichs der Zahlungsrückstände innerhalb der Schonfrist nach jahrelanger Mietminderung
Leitsatz
Wenn der Mieter entgegen einer die Miethöhe abschließend feststellenden Entscheidung die Miete weiterhin mindert, kann trotz Ausgleichs der Zahlungsrückstände innerhalb der Schonfrist jedenfalls die ordentliche Kündigung begründet sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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