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Urteil Fristlose Kündigung innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes
Schlagworte
Fristlose Kündigung innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes
Leitsatz
§ 314 Abs. 3 BGB findet auf die fristlose Kündigung eines (Wohnraum-) Mietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB keine Anwendung.
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