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  1. 31 C 306/07 - Anforderung an Kostenklausel über Abwälzung der Kleinreparaturen; betragsmäßige Begrenzungen; Obergrenzen; Höchstbetrag
    Leitsatz: Die Überbürdung von Kosten für Kleinreparaturen ist zwar grundsätzlich (und auch durch Formularvereinbarung) möglich, unterliegt jedoch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Die Reparaturen müssen sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind; ferner muss ein Höchstbetrag je Einzelreparatur sowie ein Höchstbetrag für den Fall, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere Kleinreparaturen anfallen, festgesetzt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    06.03.2008
  2. 205 C 103/08 - Schaden durch Rattenbefall
    Leitsatz: Ein möglicher Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter wegen Verzuges des Vermieters mit der Beseitigung eines Mangels (vorliegend Rattenbefall im Keller) ist dann wegen überwiegenden Mitverschuldens des Mieters ausgeschlossen, wenn dieser fast neue Geräte im Keller lagert, die dann durch Ratten beschädigt oder zerstört werden. Der Mieter hat Vorkehrungen gegen Rattenbefall zu treffen, da in Berlin der Befall eines Kellers mit Ratten zu den gewöhnlichen Begebenheiten zählt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.10.2008
  3. 210 C 65/08 - Abtretung der Mietzahlungsansprüche an den Erwerber durch Vereinbarung des Nutzen- und Lastenübergangs mit Übergabe; Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage des Mieters; Grundstückskaufvertrag; Wechsel von Nutzen und Lasten; Vermieterwechsel; Entgegennahme von Mieten; Umdeutung in Abtretung
    Leitsatz: Ist in dem den Mietern bekannten Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass schon mit der Übergabe Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen sollen und dieser in die Mietverträge mit den Mietern eintritt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine von ihnen beabsichtigte Klage auf Feststellung, dass der Erwerber zur Entgegennahme der Mieten nicht berechtigt sei. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.04.2008
  4. 211 C 3/07 - Instandsetzungspflicht des Vermieters wg. eindringenden Zigarettenrauchs aus Nachbarwohnung; Raucherwohnung; Rauchen; Exzessivrauchen; Exzessraucher; Mietmängel; Abdichtung; Geruchsbelästigung; Mietminderung; Minderung; Beeinträchtigung des Mietgebrauchs; Mangel; Gesundheitsgefährdung; Gewährleistung
    Leitsatz: Raucht ein Mitmieter so exzessiv, dass der Zigarettenrauch durch Decke und Wände in eine Nachbarwohnung dringt, kann der betroffene Mieter vom Vermieter Abhilfe durch Instandsetzung (Abdichtung) verlangen, so dass kein Zigarettenrauch (abgesehen von geöffneten Fenstern oder durch Außentüren) in die Wohnung eindringt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.03.2008
  5. 231 C 90/08 - Überschreitung des Abrechnungszeitraums für Betriebskosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Anwaltskosten für Abwehr einer unberechtigten Kündigung wegen unbegründeter Betriebskostennachforderungen; falscher Abrechnungszeitraum; mehrjähriger Abrechnungszeitraum; Schätzung; kalenderjährliche Abrechnung; Einschaltung des Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung oder Schadensabwendung; Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten; Rumpfjahr; Rumpfabrechnung; einmaliger Betriebskostenrückstand; Aufspaltung in Teilabrechnungen
    Leitsatz: 1. Wird der Abrechnungszeitraum von einem Jahr für Betriebskosten überschritten, ist die Abrechnung formell unwirksam. 2. Droht der Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer offensichtlich unbegründeten Betriebskostennachforderung an, so hat er dem Mieter die für deren Abwehr entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    10.09.2008
  6. 234 C 100/08 - Neues Mieterhöhungsverlangen nach Teilzustimmung
    Leitsatz: Hat der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bis zu einem bestimmten Betrag der Nettomiete zugestimmt, liegt darin eine Teilzustimmung, die ein späteres Mieterhöhungsverlangen innerhalb der Wartefrist ausschließt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.10.2008
  7. 238 C 17/08 - Begrenzung von Mietsicherheiten; Bürgschaft neben Kaution
    Leitsatz: Eine die Obergrenze der gesetzlich geregelten Mietsicherheit überschreitende zusätzliche Sicherheit ist dann nicht unwirksam, wenn diese Sicherheit in Form einer Bürgschaft freiwillig vom Mieter angeboten wird, um die Bedenken des Vermieters insbesondere hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit zu zerstreuen. Den Beweis der Freiwilligkeit hat der Vermieter zu erbringen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    29.08.2008
  8. 239 C 158/07 - Fernwärme als moderne Heizungsanlage; Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist als moderne Heizungsanlage im Sinne der Orientierungshilfe anzusehen. 2. Einzelne Putzabplatzungen reichen nicht aus, um einen schlechten Instandhaltungszustand der Fassade anzunehmen. 3. Hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernommen, ist ein Zuschlag nach den Sätzen der II. BV anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    30.04.2008
  9. 74 C 60/08 - Beschluss über Kostenverteilung nach Fläche vor Aufmaß
    Leitsatz: Ein Eigentümerbeschluss, der nur den Zeitpunkt des Übergangs auf eine Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen bestimmt, die aber noch aufgemessen werden müssen, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.10.2008
  10. 145 C 5372/08 - Modernisierende Mängelbeseitigung; Laminatfußboden statt Teppichboden
    Leitsatz: 1. Es stellt keinen Eingriff in das Auswahlermessen des Vermieters dar, wenn der Mieter bei vorhandenem mangelhaften textilen Fußbodenbelag die Ausführungsart Laminatfußboden zur Mängelbeseitigung ablehnt und der Vermieter nicht die Maßgaben des § 554 Abs. 3 BGB beachtet. 2. Eine Modernisierungsmaßnahme, die gleichzeitig eine Mängelbeseitigung darstellt, muss den Maßgaben des § 554 Abs. 3 BGB entsprechen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn mit dieser Maßnahme keinerlei Mieterhöhung verbunden ist und der Vermieter dies ausdrücklich klargestellt hat. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Dresden
    02.10.2008