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  1. XII ZR 176/05 - Erhöhung des Nutzungsentgelts
    Leitsatz: Das Verlangen auf Anpassung der Nutzungsentgelte nach § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG setzt im Gegensatz zum Verlangen nach § 20 Abs. 1 SchuldRAnpG i. V. m. § 6 NutzEV keine besondere Begründung voraus.
    BGH
    30.01.2008
  2. 8 U 69/07 - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzung von Anlagerichtlinien in einem Vermögensverwaltervertrag
    Leitsatz: 1. Der Vermögensverwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er sich bei seinen Anlageentscheidungen nicht an die Richtlinien seines Auftraggebers hält. 2. Eine nachträgliche Billigung der vom Vertrag abweichenden spekulativen Anlagestrategie des Vermögensverwalters kann nicht allein darin gesehen werden, dass der Auftraggeber die Depotauszüge monatelang widerspruchslos zur Kenntnis nimmt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Auftraggeber die weisungswidrige Anlagestrategie des Vermögensverwalters erkannt und damit einverstanden erklärt hätte, was der Vermögensverwalter darzulegen und zu beweisen hat. 3. Den nicht branchenkundigen Auftraggeber trifft kein Mitverschulden hinsichtlich unterlassener Schadensminderung, wenn er den Vermögensverwalter nicht kontrolliert, vielmehr bei komplexen Anlagegeschäften weiterhin auf die Fachkunde des Vermögensverwalters vertraut. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    31.01.2008
  3. BVerwG 3 B 84.07 - Einigungsvertrag; Verwaltungsakt der DDR; Bestandskraft; Aufhebung; Rücknahme
    Leitsatz: Art. 19 Satz 2 Alt. 2 EV verlangt für die Aufhebbarkeit eines Verwaltungsaktes der Deutschen Demokratischen Republik nicht, dass die dem Verwaltungsakt widersprechenden Vertragsbestimmungen die Beseitigung rechtsstaatswidriger Zustände zum Ziel haben.
    BVerwG
    31.01.2008
  4. V ZR 47/07 - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Schäden an Waren und Ertragseinbußen eines Mieters; Vermögensnachteile; Brandschaden; Störerhaftung; rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück; Besitzstörung
    Leitsatz: Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst auch Vermögenseinbußen, die der Eigentümer oder Besitzer des beeinträchtigten Grundstücks infolge der Beschädigung sich auf dem Grundstück befindlicher beweglicher Sachen erleidet (Abgrenzung zu BGHZ 92, 143).
    BGH
    01.02.2008
  5. 8 U 167/07 - Ermächtigung des Käufers vor Grundbuchumschreibung zur Kündigung; Grenzen der Zurückweisung einer Kündigung mangels Originalvollmacht; Eigentumsübergang; Vermieterstellung; Übergabe von Nutzen und Lasten; Bestreiten der Vertreterbefugnis
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung im notariellen Vertrag, wonach der Käufer mit dem Tag der Übergabe in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers eintritt, enthält eine Ermächtigung zur Kündigung von Mietverhältnissen im eigenen Namen schon vor Umschreibung im Grundbuch. 2. Die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB setzt voraus, dass eine Originalvollmacht nicht vorgelegt wurde; es reicht nicht, wenn der Empfänger die Vertretungsbefugnis bestreitet. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    04.02.2008
  6. 15 C 388/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Hochparterrewohnung; Wandfliesen in der Küche; fehlende Steckdose im Bad; fehlende Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine; Rollladen in Hochparterrewohnung; Abstellraum; ungepflegte Müllstandsfläche; keine besonders ruhige Straße bei Kindergarten und Schulhort in der Nachbarschaft
    Leitsatz: 1. Eine im Hochparterre (halb Treppe) gelegene Wohnung steht einer Erdgeschosswohnung nicht gleich. 2. Wandfliesen in der Küche sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich der Spüle abgedeckt ist. 3. Das Fehlen eines gesonderten Waschmaschinenanschlusses ist ebenso wohnwertmindernd wie das Fehlen einer Steckdose im Bad und das Vorhandensein nur einer Steckdose im Wohnzimmer. 4. Rollläden in einer Hochparterrewohnung sind nicht wohnwerterhöhend. 5. Eine nicht verschließbare Abstellnische steht einem Abstellraum nicht gleich. 6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche im Umfeld der Wohnung ist wohnwertmindernd. 7. Ein etwa 25 m von der Wohnung entfernter Kindergarten und Schulhort steht der Einordnung der Straße als besonders ruhig entgegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    05.02.2008
  7. III ZR 307/05 - Haftung der Wasserbetriebe für durch vom Hausanschluss verursachte Schäden; Inhaber des Hausanschlusses; Eigentümer der Hausanschlussleitung; Unterhaltung der Wasserleitung; Rohrbruch
    Leitsatz: Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist regelmäßig das Versorgungsunternehmen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund des § 10 Abs. 6 AVBWasserV nach den Versorgungsbedingungen der Anschlussnehmer Eigentümer der Hausanschlussleitung wird, dem Wasserversorgungsunternehmen jedoch weiterhin die Unterhaltung der Leitung obliegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 - NJW-RR 2007, 823).
    BGH
    07.02.2008
  8. III ZR 76/07 - Staatshaftungsausgleich; Bindungswirkung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen für Zivilgerichte; Prozessstandschaft; Gesamtschuldausgleich; Mietausfallschaden
    Leitsatz: Ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Verpflichtungsklage entschieden worden, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Erlass eines ihm günstigen Bescheids zusteht, und werden diesem Anspruch entgegenstehende Bescheide der Ausgangs- und der Widerspruchsbehörde aufgehoben, ist nach Schadloshaltung des Antragstellers durch den Rechtsträger der Ausgangsbehörde der Rechtsträger der Widerspruchsbehörde im Verfahren über seine mögliche Ausgleichspflicht nach § 426 Abs. 1 BGB an das verwaltungsgerichtliche Urteil auch im Verhältnis zum Rechtsträger der Ausgangsbehörde gebunden.
    BGH
    07.02.2008
  9. IX ZR 149/04 - Beratungspflichten des Anwalts
    Leitsatz: 1. Zur Beratungspflicht des Anwalts über die Wirkungen einer Mietoptionsklausel. 2. Erhält der Anwalt, der den Auftraggeber vor Abschluss eines Vertrages fehlerhaft beraten hat, noch während des Laufs der Primärverjährung den neuen Auftrag, Ansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag zu prüfen, so begründet dies die Pflicht, auf die Regresshaftung und deren Verjährung hinzuweisen, wenn diese Ansprüche in unmittelbarem inneren Zusammenhang mit der ursprünglichen Beratung stehen.
    BGH
    07.02.2008
  10. 19 T 489/07 - Verwalterhonorar für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
    Leitsatz: 1. Der WEG-Verwalter ist mangels Vorliegen anderweitiger Vereinbarungen berechtigt, eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen von einer Vergütung abhängig zu machen. 2. Eine Vergütung von 25 € je Wohneinheit für die Ausstellung einer Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen ist angemessen.
    LG Düsseldorf
    08.02.2008