« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 883)

  1. 220 C 55/08 - Fehlende Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters; unzulässige Saldoklage
    Leitsatz: 1. Der vom Vermieter beauftragte Hausverwalter ist nicht befugt, Mietzinsansprüche im eigenen Namen einzuklagen, weil er an der Durchsetzung dieser Ansprüche kein eigenes rechtlich schützenswertes Interesse hat. 2. Eine auf Mietrückstände gestützte Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger für jeden streitgegenständlichen Monat darlegt, in welcher Höhe er für diesen Monat (Rest-) Miete geltend macht. Eine Saldo-Klage ist unzulässig. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Köln
    25.06.2008
  2. 224 C 34/08 - Unwirksame Kautionsvereinbarung bei unübersichtlichem Vertrag
    Leitsatz: Die Vereinbarung einer Mietkaution ist unwirksam, wenn der 50-seitige Formularmietvertrag sowie dessen Anlagen unübersichtlich sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köln
    12.08.2008
  3. 12 C 365/08 - Hausmeisterkosten während der Freistellungsphase des Vorruhestandes; verbrauchsabhängige Heiz-/Warmwasserkosten nach Gradtagszahlen
    Leitsatz: 1. Die für den Hausmeister während der Freistellungsphase des Vorruhestandes anfallenden Kosten sind zumindest zu 50 % auch dann umlagefähig, wenn der Hausmeister während dieser Zeit keine Arbeitsleistungen erbracht hat. 2. Ist eine Zwischenablesung zur Erfassung der verbrauchsabhängigen Heizkosten technisch nicht möglich, weil Wärmemengenzähler (gemeint: Heizkostenverteiler, d. Red.), die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren, installiert sind, darf der Vermieter nach Gradtagszahlen abrechnen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    11.12.2008
  4. 32 M 8003/08 - Berliner Räumung ohne Kostenvorschuß für Abtransport der Möbel; Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieher; Vorschuß unter Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Der Gläubiger kann den Auftrag zur Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er sich auf ein Vermieterpfandrecht an den beweglichen, in der Wohnung befindlichen Gegenständen beruft. 2. Der Gerichtsvollzieher ist zu dieser Vollstreckung des Räumungstitels auch dann verpflichtet, wenn der dazu erforderliche Kostenvorschuß unter Vorbehalt gezahlt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    25.01.2008
  5. 3 C 227/08 - Versäumnisurteil auf Räumung vor Ablauf der Schonfrist
    Leitsatz: Unter den prozessualen Voraussetzungen der §§ 331, 333 ZPO ist ein Gericht verpflichtet, auch vor Ablauf der Schonfrist ein Versäumnisurteil auf Räumung einer Wohnung zu erlassen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    02.09.2008
  6. 7 C 220/08 - Orientierungshilfe; unzureichende Warmwasserversorgung; fehlende Spüle; nicht begehbarer Verschlag kein Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation
    Leitsatz: 1. Die Warmwasserversorgung der Wohnung ist unzureichend, wenn für die gemeinschaftliche Versorgung von Bad/WC und Küche lediglich ein Boiler mit einem Fassungsvermögen von 80 Litern zur Verfügung steht. 2. Hat der Mieter - und nicht der Vermieter - die vorhandene Spüle und den Herd selbst gestellt, ist die Küche als ohne Kochmöglichkeit und ohne Spüle ausgestattet anzusehen. 3. Rollläden im ersten Obergeschoss sind nicht wohnwerterhöhend. 4. Ein an die Küche angrenzender Verschlag mit einer Grundfläche von knapp 0,84 m2 ist nicht als Abstellraum anzusehen. 5. Die Elektroinstallation ist unzureichend, wenn das Wohnzimmer mit zu wenigen und teilweise veralteten Steckdosen ausgestattet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.10.2008
  7. 9 C 15/08 - Keine Schätzung nicht verbrauchsabhängig erfasster Heiz- und Warmwasserkosten; Einbau von Heizkostenverteilern während der Heizperiode; Heizkostenabrechnung; Hochrechnung; Heizkostenverteilung in Sonderfällen; Verbrauchserfassung
    Leitsatz: Werden Verbrauchserfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserkosten erst während des laufenden Abrechnungszeitraums eingebaut, ist eine Schätzung des für die vorangegangene Zeit nicht erfassten Verbrauchs nicht zulässig. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    29.04.2008
  8. 12 C 283/07 - Hausverwalterhaftung für Gebrauch unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; Hausverwalterpflichten; Vermietung von Wohnungen an Dritte im Namen des Auftraggebers; Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Verwaltungstätigkeit
    Leitsatz: Ein Hausverwalter, der auftragsgemäß im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit Wohnungen an Dritte im Namen seines Auftraggebers vermietet und entsprechende Mietverträge mit Dritten schließt, verletzt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten, wenn er Mietverträge mit unwirksamen Klauseln abschließt mit der Folge, dass die Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    17.04.2008
  9. 7 C 457/07 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Balkon mit Gefälle; verschalte Elektroinstallation; Wohnung im Hochparterre; Elektroinstallation unter Putz; nicht nutzbarer Balkon; Erdgeschosswohnung; große, geräumiger Balkon; hohe Verkehrslärmbelastung; Betrieb einerer Autowaschanlage; Staubbelastung
    Leitsatz: 1. Ein Balkon ist nicht deswegen "nicht nutzbar" i. S. d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007, weil er ein Gefälle aufweist. 2. Die Elektroinstallation liegt nicht "über Putz", wenn sie nicht sichtbar ist, weil die Leitungen in Kabelkanälen gefasst, verschalt oder abgekoffert sind. 3. Liegt die Wohnung im Hochparterre, ist für sie ein Abschlag für "Lage im Erdgeschoss" nicht vorzunehmen, da sie im Vergleich zu einer herkömmlichen Erdgeschosswohnung mit einem geringeren Einbruchsrisiko behaftet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    19.03.2008
  10. 11 C 99/08 - Mieterhöhung der durch Wohnberechtigungsschein gekappten Miete nach Erhöhung der Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau; Bindung der zulässigen Miete an Wohnberechtigungsschein; WBS-Miete; Wohnungen mit Förderungsvertrag; zeitweiser Mietverzicht; öffentlich-rechtliche Mietobergrenzen; Wohnungsbauförderung
    Leitsatz: Hat der Vermieter im freifinanzierten Wohnungsbau die Miete nach §§ 558 ff. BGB erhöht und hat der Mieter dem zugestimmt, hat der Vermieter jedoch wegen einer von der IBB bewilligten Förderung die Miete wegen eines von den Mietern vorgelegten Wohnberechtigungsscheins herabgesetzt, darf er die Miete bis zur Höhe nach der Vereinbarung gemäß § 558 BGB erhöhen, wenn sich die Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau erhöht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    16.07.2008