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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 883)
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67 S 310/07 - Speisekammer als Abstellraum i. S. d. Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen; materielle Begründetheit nach neuem MietspiegelLeitsatz: 1. Für die materielle Begründetheit eines nach dem Erhebungsstichtag zugegangenen Mieterhöhungsverlangens ist der auf diesen Stichtag ermittelte Mietspiegel maßgeblich. 2. Bei Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel ist eine Speisekammer wie ein Abstellraum zu bewerten.LG Berlin14.01.2008
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II ZR 85/07 - Berufung per Computerfax mit eingescannter Unterschrift des AnwaltsLeitsatz: Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf "normalem" Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht übermittelt wird. Dies stellt eine lediglich äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung des von dem Prozessbevollmächtigten durch seine eigenhändige Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes dar.BGH14.01.2008
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VI ZR 53/07 - Schädigung eines Rohrleitungssystems; Einleitung von GiftstoffenLeitsatz: Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage besteht auch dann, wenn die Schädigung eines Rohrleitungssystems abgeschlossen ist und nur noch nicht geklärt werden kann, auf welche Weise und mit welchen Kosten sie behoben werden kann.BGH15.01.2008
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11 U 6/07 - Anspruch auf Befreiung von Grundpfandrechten im nicht zu übernehmenden Umfang; Schadensersatz wegen nicht erfolgter FreistellungLeitsatz: Verweigert der aus einem vom Berechtigten nicht zu übernehmenden Grundpfandrecht Begünstigte die Freistellung des Berechtigten von dem Grundpfandrecht trotz dessen Aufforderung endgültig, kann der Berechtigte insoweit Schadensersatz verlangen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg15.01.2008
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VIII ZR 351/06 - Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens als Realofferte; Abschluss eines Versorgungsvertrages (Gas, Wasser, Fernwärme, Strom, Elektrizität); Grundstückseigentümer typischerweise als Abnehmer von Versorgungsleistungen; anderweitig feststehender AbnehmerLeitsatz: Die im Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens liegende Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages (Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme) richtet sich typischerweise an den Grundstückseigentümer bzw. denjenigen, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt. Diese Richtung kommt einem Leistungsangebot nur dann nicht zu, wenn der Abnehmer der Versorgungsleistung bereits anderweitig feststeht, weil das Versorgungsunternehmen oder der Abnehmer zuvor mit einem Dritten eine Liefervereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer die Leistung in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingebettet ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH15.01.2008
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XI ZB 11/07 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der BerufungsbegründungsfristLeitsatz: Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beträgt nicht zwei Wochen sondern nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO einen Monat. Das Motiv des Gesetzgebers, der vermögenslosen Partei nach Gewährung von Prozesskostenhilfe ausreichend Zeit zur Begründung des Rechtsmittels einzuräumen, rechtfertigt es nicht, abweichend vom Wortlaut § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf andere Fälle einer Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels nicht anzuwenden.BGH15.01.2008
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32 Wx 129/07 - Ansprüche aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag; GOA; Untätigkeit des Wohnungseigentumsverwalters; Aufwendungsersatz; Sonderumlage; VerwaltungsvermögenLeitsatz: Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern.OLG München15.01.2008
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IV ZR 85/07 - Surrogatsprinzip bei Nichtzahlung des Versteigerungserlöses; Heilung der fehlenden notariellen Beurkundung einer Ausbietungsgarantie; Kündigung der Teilzahlungsabrede bzw. des in der Ausbietungsgarantie übernommenen GebotsLeitsatz: 1. Der Mangel der notariellen Beurkundung einer Ausbietungsgarantie wird geheilt, wenn der Verpflichtete das Eigentum am versteigerten Grundstück durch Zuschlag erhält. 2. Die Stundungsabrede über die ratenweise Abtragung eines in der Ausbietungsgarantie übernommenen Gebots sagt nichts darüber aus, dass der gestundete Restbetrag vor dem Zuschlag fällig ist. (Leitsätze der Redaktion)BGH16.01.2008
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8a C 286/07 - Nachgeholtes Mieterhöhungsverlangen setzt neue Wartefrist in Gang; Betriebskostenaufstellung bei Umrechnung von Brutto- in NettomieteLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete setzt bei Bezugnahme auf einen Netto-Mietspiegel die Umrechnung auf die Nettomiete durch Angabe der konkreten Betriebskosten voraus. Dazu bedarf es einer Betriebskostenaufstellung unter Einhaltung der Anforderungen des § 259 BGB. Fehlt diese Aufstellung, ist das Mieterhöhungsverlangen formell nicht ordnungsgemäß, was zur Unzulässigkeit der Klage führt. Wird der Mangel im Rechtsstreit geheilt, löst das nachgeholte Erhöhungsverlangen eine neue Zustimmungsfrist nach § 558 b Abs. 2 Satz 1 aus. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, besteht keine gerichtliche Pflicht zur Vertagung der Sache nach § 227 ZPO. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding16.01.2008
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VIII ZR 222/06 - Kein Aufwendungsersatz- oder Schadenersatzanspruch des Mieters bei eigenmächtiger Beseitigung eines Mangels der Wohnung; Verzug mit Mangelbeseitigung; umgehende Mangelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache; Notmaßnahmen; Selbstbeseitigung von MängelnLeitsatz: Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB), so kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung weder nach § 539 Abs. 1 BGB noch als Schadensersatz gemäß § 536 a Abs. 1 BGB vom Vermieter ersetzt verlangen.BGH16.01.2008