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6 K 101/06 Ge - Rücknahme eines Bescheides über den Umfang der Berechtigtenstellung; Unternehmensrestitution; ErlösauskehranspruchLeitsatz: 1. Die Behörde hat dann eine erneute Prüfung der Sache vorzunehmen, die in einer Rücknahmeentscheidung enden kann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, etwa die Behörde in vergleichbaren Fällen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung den Vorrang vor der Rechtssicherheit eingeräumt hat. 2. § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, wonach der Verfügungsberechtigte im Fall der Veräußerung des Vermögensgegenstandes den Erlös - ohne Rücksicht auf den Verkehrswert - auszukehren hat, wird in Fällen der Unternehmensrestitution bzw. der Unternehmenstrümmerrestitution durch die spezielle Bestimmung des § 6 Abs. 6 a Sätze 3 und 4 VermG verdrängt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Gera10.01.2008
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V ZR 81/07 - Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei arglistigem Vorspiegeln einer zugesicherten Eigenschaft; kein Recht auf Lüge; Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels; Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig; Keller trocken Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen; Grundstücksverkauf; Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel; großer Schadensersatz; bloße Wissenserklärung; Verschweigen eines SachmangelsLeitsatz: 1. Der Verkäufer eines Grundstücks hat kein Recht zur Lüge, auch wenn der Käufer durch eigene Nachforschungen die Wahrheitswidrigkeit aufdecken kann. 2. Der Käufer kann deshalb Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen verlangen, wonach die Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels lägen, der Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig erfolgte und der Keller trocken sei. (Leitsätze der Redaktion)BGH10.01.2008
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IX ZR 33/07 - Anfechtung von benachteiligenden Verbindlichkeiten im InsolvenzverfahrenLeitsatz: 1. Handelt der Schuldner im Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung mit Benachteiligungsvorsatz, so stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, dass der Vorsatz auch im Zeitpunkt der Erfüllung noch besteht. 2. Der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners muss sich nicht auf den Umstand beziehen, aus dem die Gläubigerbenachteiligung folgt. 3. Der aus der Inkongruenz der Wechselbegebung folgende Benachteiligungsvorsatz erstreckt sich auf die Erfüllung der ihr zugrunde liegenden Verbindlichkeit, wenn beide Vorgänge in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehen.BGH10.01.2008
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V ZB 31/07 - Abrechnung der Betriebskosten nach Aufhebung der Zwangsverwaltung; Zwangsverwalterhonorar; übliche AbwicklungsmaßnahmenLeitsatz: a) Eine Vergütung nach der Zwangsverwalterverordnung steht dem Verwalter nur für solche (erforderlichen) Tätigkeiten zu, die er in Ausübung der ihm kraft seines Amtes zustehenden Befugnisse entfaltet hat; das ist bei Tätigkeiten, die der Verwalter nach Zustellung des die Zwangsverwaltung aufhebenden Beschlusses erbringt, nur ausnahmsweise der Fall. b) Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 ZwVwV hat der Zwangsverwalter durch eine Vergleichsrechnung und eine plausible Darstellung des Zeitaufwandes darzulegen. c) Verlangt der Zwangsverwalter für nach Aufhebung der Zwangsverwaltung anfallende Abwicklungsarbeiten eine Anhebung des für die Regelvergütung maßgeblichen Prozentsatzes (§ 18 Abs. 2 ZwVwV), muss er darlegen, dass die Leistungen über das Maß regulärer Abschlussarbeiten deutlich hinausgehen.BGH10.01.2008
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72 C 141/07 WEG - Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für Prozesskosten; Beschlussfeststellung ohne erforderliche StimmenmehrheitLeitsatz: Stellt der Verwalter als Versammlungsleiter das Zustandekommen eines Beschlusses fest, obwohl die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht wurde, können ihm die Prozesskosten für eine erfolgreiche Beschlußanfechtung auferlegt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg11.01.2008
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12 W 2/08 - Einstellung der ZwangsvollstreckungLeitsatz: Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO unzulässig.KG11.01.2008
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V ZR 85/07 - Veräußerungsverbot bei zu privatisierenden landwirtschaftlichen FlächenLeitsatz: 1. § 3 Abs. 10 AusglLeistG enthält ein relatives Veräußerungsverbot. 2. § 3 Abs. 10 AusglLeistG steht nur der Veräußerung nach diesem Gesetz erworbener Grundstücke entgegen; andere Verfügungen werden von dem Verbot nicht erfasst, ebenso wenig eine im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragene Hypothek.BGH11.01.2008
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5 Wx 49/07 - Schadensersatz für verweigerte Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum; wichtiger Grund für ZustimmungsverweigerungLeitsatz: 1. Werden die Eigentümergemeinschaft und der Verwalter wegen Verweigerung der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums vom veräußernden Miteigentümer auf Schadensersatz in Anspruch genommen, haben sie darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgelegen hat. 2. Zu den Anforderungen an einen "wichtigen Grund" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG.OLG Brandenburg12.01.2008
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62 S 313/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; gemieteter Kaltwasserzähler; Wandfliesen im Arbeitsbereich; Sondermerkmal "Modernes Bad"; türhohe Verfliesung; wandhängendes WCLeitsatz: 1. Auch ein gemieteter Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel. 2. Wandfliesen im Arbeitsbereich der Küche sind nur dann wohnwert-erhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich Spüle abgedeckt ist. 3. Ein modernes Bad i. S. d. Berliner Mietspiegels 2005 setzt kein wandhängendes WC mit unter Putz verlegtem Spülkasten voraus. Vielmehr reicht eine Verfliesung des Bodens und der Wände sowie der Badewanne aus. Die Verfliesung der Wände ist als "türhoch" anzusehen, wenn sie eine Höhe von etwa 2 m erreicht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin14.01.2008
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BVerwG 5 B 199.07 - Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems; Gau-Hauptstellenleiter der NSDAPLeitsatz: Für die Frage, ob ein erhebliches Vorschubleisten i.S.d. § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, kommt es auf die konkrete Art und Weise der Ausübung eines Parteiamtes an, wenn einem solchen Amt (hier: Gau-Hauptstellenleiter) keine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zukommt. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG14.01.2008