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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 883)

  1. IX ZB 120/07 - Regelvergütung des Insolvenzverwalters
    Leitsatz: a) Hat die Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter zu einer Vermehrung der Masse und damit zu einer höheren Regelvergütung des Verwalters geführt, so ist der Wert, um den sich die Masse durch die Unternehmensfortführung vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann allein zu gewährenden Zuschlag erreicht würde. b) Die Häuserverwaltung kann eine den Regelsatz übersteigende Vergütung auch dann rechtfertigen, wenn nur ein einzelnes Objekt verwaltet worden ist. Es muss sich jedoch um eine Immobilienbewirtschaftung gehandelt haben. c) Erfüllt der Schuldner seine Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren nicht und hat dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung des Insolvenzverwalters zur Folge, kann dieser einen Zuschlag auf seine Regelvergütung verlangen.
    BGH
    24.01.2008
  2. IX ZB 144/07 - Zugrundelegung des Sach- und Streitstands bei Entscheidung über Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    Leitsatz: Hat das Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, hat das Beschwerdegericht darüber nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu entscheiden (Abgrenzung zu BGHZ 169, 17).
    BGH
    27.03.2008
  3. IX ZB 201/06 - Keine Pfändung der mithaftenden Mietforderungen
    Leitsatz: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters ist eine Pfändung mithaftender Mieten durch einen Grundpfandgläubiger unzulässig (Festhaltung BGH - IX ZB 301/04 -). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.11.2008
  4. IX ZB 220/07 - Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses zur Erfüllung eines anfechtbaren Anspruchs
    Leitsatz: Ermächtigt die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter zur Erfüllung eines Anspruchs, hat das Insolvenzgericht auf Antrag eines anderen Gläubigers diesen Beschluss aufzuheben, wenn triftige Gründe für die Anfechtbarkeit dieses Anspruchs vorliegen.
    BGH
    12.06.2008
  5. IX ZB 258/05 - Prüfung der Berufungsbegründungsschrift durch Prozessbevollmächtigten
    Leitsatz: Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt.
    BGH
    24.01.2008
  6. XI ZB 26/07 - Grauer Kapitalmarkt; Musterfeststellungsverfahren; Kapitalanlagebetrug; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Sanierungsvereinbarung; Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformation; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
    Leitsatz: a) Auch öffentliche Kapitalmarktinformationen des unreglementierten sogenannten "Grauen Kapitalmarktes" können Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 KapMuG). b) Unter § 1 Abs. 1 KapMuG fallen nur Erfüllungsansprüche nach dem Wert-papiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformation. c) Nur Rechtsfragen oder Tatsachen zu anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzungen eines Anspruchs können Feststellungsziel eines Musterfeststellungsverfahrens sein, nicht aber ein Anspruch als solcher. d) Streitigkeiten, die lediglich mittelbar Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben sowie nicht verallgemeinerungsfähige Tatsachen oder Rechtsfragen wie etwa der individuelle Schaden eines Anlegers sowie individuelle Fragen des Verjährungsbeginns oder der Rechtzeitigkeit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, können nicht Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein. e) Sind die anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Tatsachen unstreitig oder bewiesen, hat das Gericht bei Entscheidungsreife des Rechtsstreits selbst dann ein Urteil zu erlassen, wenn sie zulässigerweise Gegenstand eines Feststellungsziels sind (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KapMuG). Gleiches gilt, wenn eine ausschließlich gestellte Rechtsfrage für die Entscheidung des konkreten Rechtsstreits nicht klärungsbedürftig im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KapMuG ist.
    BGH
    10.06.2008
  7. XI ZR 112/07 - Immobilienfonds; Haustürwiderruf; verbundenes Geschäft; Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrages; Kapitalanlegerhaftung für Bereicherungsschuld einer GbR
    Leitsatz: Ein Kreditinstitut, das aufgrund eines wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG unwirksamen Darlehensvertrages die Immobilienfondsbeteiligung eines Kapitalanlegers finanziert und die Darlehensvaluta un-mittelbar an den als GbR betriebenen Fonds ausgezahlt hat, kann den Kapitalanleger für die Bereicherungsschuld der GbR gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB nicht in entsprechender Anwendung des § 128 HGB persönlich in Anspruch nehmen.
    BGH
    17.06.2008
  8. XI ZR 131/07 - Bauherrenmodell; Mietpool; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Gefährdungstatbestand; Wissensvorsprung; Interessenkonflikt; Verschulden bei Vertragsschluss; Erwerbermodell
    Leitsatz: a) Bei Bauherren- und Erwerbermodellen treffen die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, nicht ohne Weiteres über die damit verbundenen Risiken Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 ff.). b) Rechtsfolge einer etwaigen Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts kann lediglich ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten oder Mindereinnahmen sein, die sich durch die Mietpoolbeteiligung ergeben, nicht hingegen ein Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 878, Tz. 21). c) Da Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse prüfen und ermitteln, kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung der Bank gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 880 f., Tz. 41).
    BGH
    03.06.2008
  9. XI ZR 132/07 - Aufklärungspflicht der den Kauf einer Immobilie zwecks Steuerersparnis finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über unrichtige Angaben des Vermittlers; Verjährungsbeginn; Mietpool; Haustürwiderruf; Beweiserleichterung für vorvertragliches Aufklärungsverschulden; Fondsbeteiligung
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen der objektiven Evidenz unrichtiger Angaben im Sinne des Senatsurteils vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 ff.). b) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.
    BGH
    27.05.2008
  10. XI ZR 149/07 - Immobilienfondsbeteiligung; Vollmachtsvorlage, Rechtscheinsvollmacht; Vertretungsbefugnis durch Kundgabe der Vollmacht
    Leitsatz: Schließt ein Vertreter, dessen Vollmacht nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB nichtig ist, einen Darlehensvertrag, setzt seine Vertretungsbefugnis gemäß §§ 171 f. BGB voraus, dass die Vollmachtsurkunde spätestens bei Abschluss des Vertrages, nicht erst bei Auszahlung des Darlehens vorliegt.
    BGH
    27.05.2008