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  1. 12 U 127/06 - Streitwertbeschlüsse des OLG unanfechtbar; Wertfestsetzung bei Herausgabeklage nach Jahresmiete
    Leitsatz: 1. Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das OLG ist gem. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft. 2. Verlangt der Kläger vom Beklagten die Herausgabe von Räumen und wendet der Beklagte ein, es bestehe ein Miet- oder Pachtverhältnis oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis, so richtet sich die Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG.
    KG
    07.01.2008
  2. 12 U 127/06 - Streitwertbeschlüsse des OLG unanfechtbar; Wertfestsetzung bei Herausgabeklage nach Jahresmiete; Herausgabe von Räumen gestützt auf Eigentum; Räumung; Streit über das Bestehen oder die Dauer eines Nutzungsverhältnisses
    Leitsatz: 1. Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das OLG ist gem. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft. 2. Verlangt der Kläger vom Beklagten die Herausgabe von Räumen und wendet der Beklagte ein, es bestehe ein Miet- oder Pachtverhältnis oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis, so richtet sich die Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG.
    KG
    07.01.2008
  3. 9 C 190/07 - Orientierungshilfe; Elektroinstallation auf Putz; stark vernachlässigte Umgebung
    Leitsatz: 1. Liegen die Elektroinstallation und die Be- und Entwässerungsleitungen nur im Bad auf Putz, ist das nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen. 2. Das wohnwertmindernde Merkmal "stark vernachlässigte Umgebung" liegt nur dann vor, wenn die Wohnlage deutliche Merkmale von "Verslumung" aufweist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tiergarten
    04.01.2008