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Suchergebnis Urteilssuche (871 - 880 von 883)
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711A C 56/08 - Mietzuschlag für teilgewerbliche NutzungLeitsatz: Bei teilgewerblicher Nutzung einer Wohnung ist in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 2 NMV im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung ein anteiliger Zuschlag gerechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)AG Hamburg-Wandsbek01.10.2008
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33 C 208/08 (C) - Zahlungsverzug; Kündigung wegen Widerruf der EinzugsermächtigungLeitsatz: Widerruft der Insolvenzverwalter die aufgrund einer Einzugsermächtigung erfolgte Überweisung, trifft den Mieter an dem dann eintretenden Mietrückstand kein Verschulden. (Leitsatz der Redaktion)AG Fulda24.11.2008
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46 C 303/08 - Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des MietersLeitsatz: 1. Der Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters verjährt in drei Jahren. 2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Mieter Kenntnis vom Mangel erlangt hat.AG Düren04.11.2008
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145 C 5372/08 - Modernisierende Mängelbeseitigung; Laminatfußboden statt TeppichbodenLeitsatz: 1. Es stellt keinen Eingriff in das Auswahlermessen des Vermieters dar, wenn der Mieter bei vorhandenem mangelhaften textilen Fußbodenbelag die Ausführungsart Laminatfußboden zur Mängelbeseitigung ablehnt und der Vermieter nicht die Maßgaben des § 554 Abs. 3 BGB beachtet. 2. Eine Modernisierungsmaßnahme, die gleichzeitig eine Mängelbeseitigung darstellt, muss den Maßgaben des § 554 Abs. 3 BGB entsprechen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn mit dieser Maßnahme keinerlei Mieterhöhung verbunden ist und der Vermieter dies ausdrücklich klargestellt hat. (Leitsätze der Redaktion)AG Dresden02.10.2008
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205 C 103/08 - Schaden durch RattenbefallLeitsatz: Ein möglicher Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter wegen Verzuges des Vermieters mit der Beseitigung eines Mangels (vorliegend Rattenbefall im Keller) ist dann wegen überwiegenden Mitverschuldens des Mieters ausgeschlossen, wenn dieser fast neue Geräte im Keller lagert, die dann durch Ratten beschädigt oder zerstört werden. Der Mieter hat Vorkehrungen gegen Rattenbefall zu treffen, da in Berlin der Befall eines Kellers mit Ratten zu den gewöhnlichen Begebenheiten zählt. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg08.10.2008
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210 C 65/08 - Abtretung der Mietzahlungsansprüche an den Erwerber durch Vereinbarung des Nutzen- und Lastenübergangs mit Übergabe; Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage des Mieters; Grundstückskaufvertrag; Wechsel von Nutzen und Lasten; Vermieterwechsel; Entgegennahme von Mieten; Umdeutung in AbtretungLeitsatz: Ist in dem den Mietern bekannten Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass schon mit der Übergabe Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen sollen und dieser in die Mietverträge mit den Mietern eintritt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine von ihnen beabsichtigte Klage auf Feststellung, dass der Erwerber zur Entgegennahme der Mieten nicht berechtigt sei. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg08.04.2008
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211 C 3/07 - Instandsetzungspflicht des Vermieters wg. eindringenden Zigarettenrauchs aus Nachbarwohnung; Raucherwohnung; Rauchen; Exzessivrauchen; Exzessraucher; Mietmängel; Abdichtung; Geruchsbelästigung; Mietminderung; Minderung; Beeinträchtigung des Mietgebrauchs; Mangel; Gesundheitsgefährdung; GewährleistungLeitsatz: Raucht ein Mitmieter so exzessiv, dass der Zigarettenrauch durch Decke und Wände in eine Nachbarwohnung dringt, kann der betroffene Mieter vom Vermieter Abhilfe durch Instandsetzung (Abdichtung) verlangen, so dass kein Zigarettenrauch (abgesehen von geöffneten Fenstern oder durch Außentüren) in die Wohnung eindringt. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg17.03.2008
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231 C 90/08 - Überschreitung des Abrechnungszeitraums für Betriebskosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Anwaltskosten für Abwehr einer unberechtigten Kündigung wegen unbegründeter Betriebskostennachforderungen; falscher Abrechnungszeitraum; mehrjähriger Abrechnungszeitraum; Schätzung; kalenderjährliche Abrechnung; Einschaltung des Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung oder Schadensabwendung; Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten; Rumpfjahr; Rumpfabrechnung; einmaliger Betriebskostenrückstand; Aufspaltung in TeilabrechnungenLeitsatz: 1. Wird der Abrechnungszeitraum von einem Jahr für Betriebskosten überschritten, ist die Abrechnung formell unwirksam. 2. Droht der Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer offensichtlich unbegründeten Betriebskostennachforderung an, so hat er dem Mieter die für deren Abwehr entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg10.09.2008
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234 C 100/08 - Neues Mieterhöhungsverlangen nach TeilzustimmungLeitsatz: Hat der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bis zu einem bestimmten Betrag der Nettomiete zugestimmt, liegt darin eine Teilzustimmung, die ein späteres Mieterhöhungsverlangen innerhalb der Wartefrist ausschließt. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg17.10.2008
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238 C 17/08 - Begrenzung von Mietsicherheiten; Bürgschaft neben KautionLeitsatz: Eine die Obergrenze der gesetzlich geregelten Mietsicherheit überschreitende zusätzliche Sicherheit ist dann nicht unwirksam, wenn diese Sicherheit in Form einer Bürgschaft freiwillig vom Mieter angeboten wird, um die Bedenken des Vermieters insbesondere hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit zu zerstreuen. Den Beweis der Freiwilligkeit hat der Vermieter zu erbringen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg29.08.2008